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Themenbereich: Sickergrube

Ist eine Sickergrube im Kleingarten erlaubt?

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Eine Sickergrube im Kleingarten ist meist nur für Regenwasser zulässig Foto: 88studio/Shutterstock

Ist eine Sickergrube im Kleingarten erlaubt?

Eine Sickergrube ist im Kleingarten nur erlaubt, wenn sie ausschließlich Regenwasser entsorgt. Jegliche andere Abwasserableitung wie Spülwasser und Toilettenwasser erfüllt einen Straftatbestand. Auch wenn nur Regenwasser versickert, muss eine Genehmigung beim Betreiber der Gartenanlage und der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Üblicher Genehmigungsweg nur für Regenwasserversickerung

Wer eine Sickergrube bauen möchten, muss wie auf jedem anderen Grundstück und an jedem anderen Ort auch eine Genehmigung erwirken. Einige Basisanforderungen müssen gegeben sein. Dazu gehört das Berechnen der Regenwassermenge und der daraus folgenden Dimensionierung der Sickergrube.

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Zweiter wesentlicher Faktor ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens. Stark lehmhaltige Böden sind ungeeignet. Zudem muss der Grundwasserspiegel ermittelt und beachtet werden. Für kleinere Gartenparzellen kann statt einer Sickergrube ein Sickerschacht für Regenwasser die bessere und genehmigungsfähige Alternative darstellen.

Folgende Abwasserarten sind in Sickergruben verboten

  • Alle anorganischen Restabfälle
  • Alle organischen Restabfälle
  • Chemische Substanzen aller Art (Reinigungsmittel)
  • Fette und Öle
  • Gülle und Tierkot
  • Schwermetalle
  • Speise- und Getränkereste
  • Toilettenabwasser/Schwarzwasser (Fäkalien und Urin)

Wer Abwasser dieser Art im Kleingarten in eine Sickergube einleitet beziehungsweise versickern lässt, macht sich strafbar.

Alternativen für eine Toilette im Kleingarten ohne Sickergrube und Abwasserableitung

Wenn eine Toilette im Kleingarten nicht eine Verletzung der Kleingartenverordnung bezüglich eines Bewohnen der Gartenhütte darstellt, kann eine Trockentoilette oder ein geschlossenes System installiert und genutzt werden. Folgende Typen kommen in Betracht:

  • Chemisches Klo
  • Komposttoilette
  • Trenntoilette

Getrenntes und pures Regenwasser ist die Voraussetzung

Um eine Sickergrube für Regenwasser in einem Kleingarten anzulegen, muss die baulich garantierte und sichere Trennung des Regenwassers von allen anderen Wasserarten realisiert werden. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, aufgefangenes Regenwasser aus einer mit einem Waschbecken verbundenen Regentonne aus dem Siphon versickern zu lassen. Auch das Wasser aus dem reinigenden Abspritzen von Gartenmöbeln und Bodenplatten darf nicht der Versickerung explizit zugeführt werden.

Tipps & Tricks
Beachten Sie die unterschiedliche Auslegung des Kleingartengesetzes durch Behörden und Betreiber. Eine abwasserfreie Toilette im Kleingarten kann bereits als Absicht zum Bewohnen bewertet werden, was in Kleingärten untersagt ist. Insbesondere, wenn sich in der Anlage oder Kolonie, in der sich Ihr Garten befindet, eine gemeinschaftliche nutzbare sanitäre Anlage befindet, wird das häufig derartig ausgelegt.

Autor: Stephan Reporteur
Artikelbild: 88studio/Shutterstock
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