Üblicher Genehmigungsweg nur für Regenwasserversickerung
Wer eine Sickergrube bauen möchten, muss wie auf jedem anderen Grundstück und an jedem anderen Ort auch eine Genehmigung erwirken. Einige Basisanforderungen müssen gegeben sein. Dazu gehört das Berechnen der Regenwassermenge und der daraus folgenden Dimensionierung der Sickergrube.
Zweiter wesentlicher Faktor ist die Versickerungsfähigkeit des Bodens. Stark lehmhaltige Böden sind ungeeignet. Zudem muss der Grundwasserspiegel ermittelt und beachtet werden. Für kleinere Gartenparzellen kann statt einer Sickergrube ein Sickerschacht für Regenwasser die bessere und genehmigungsfähige Alternative darstellen.
Folgende Abwasserarten sind in Sickergruben verboten
- Alle anorganischen Restabfälle
- Alle organischen Restabfälle
- Chemische Substanzen aller Art (Reinigungsmittel)
- Fette und Öle
- Gülle und Tierkot
- Schwermetalle
- Speise- und Getränkereste
- Toilettenabwasser/Schwarzwasser (Fäkalien und Urin)
Wer Abwasser dieser Art im Kleingarten in eine Sickergube einleitet beziehungsweise versickern lässt, macht sich strafbar.
Alternativen für eine Toilette im Kleingarten ohne Sickergrube und Abwasserableitung
Wenn eine Toilette im Kleingarten nicht eine Verletzung der Kleingartenverordnung bezüglich eines Bewohnen der Gartenhütte darstellt, kann eine Trockentoilette oder ein geschlossenes System installiert und genutzt werden. Folgende Typen kommen in Betracht:
- Chemisches Klo
- Komposttoilette
- Trenntoilette
Getrenntes und pures Regenwasser ist die Voraussetzung
Um eine Sickergrube für Regenwasser in einem Kleingarten anzulegen, muss die baulich garantierte und sichere Trennung des Regenwassers von allen anderen Wasserarten realisiert werden. Beispielsweise ist es nicht erlaubt, aufgefangenes Regenwasser aus einer mit einem Waschbecken verbundenen Regentonne aus dem Siphon versickern zu lassen. Auch das Wasser aus dem reinigenden Abspritzen von Gartenmöbeln und Bodenplatten darf nicht der Versickerung explizit zugeführt werden.