Pro und Contra Kaltwasserzähler
Viele Menschen achten aus Umweltschutzgründen mittlerweile sehr bewusst darauf, möglichst wenig Trinkwasser und Energie zu verbrauchen. Das sollte sich idealerweise durch eingesparte Verbrauchskosten auch finanziell lohnen. In Mehrfamilienhäusern können Mieter aber mitunter an der gerechten Aufteilung der Nebenkosten zweifeln, wenn es in den einzelnen Wohnungen keine einzelnen Wasseruhren gibt.
Es war nämlich in der Vergangenheit durchaus gängige Praxis, Nebenkosten wie diese für den Wasserverbrauch auf andere Art und Weise auf die Bewohner umzulegen. Mögliche Verteilungsschlüssel stellen die Berechnungen oftmals auf die Anzahl der Bewohner pro Wohneinheit (Pro-Kopf-Schlüssel) oder auch auf die Wohnfläche (Quadratmeter-Schlüssel) ab. Diese Berechnungsmethoden regen aber natürlich überhaupt nicht zu einem sparsamen Umgang mit der kostbaren Ressource Wasser an. Im Gegenteil, sie motivieren manche Menschen sogar dazu, noch mehr Wasser zu verbrauchen – nach dem Motto, sich für sein Geld möglichst viel vom „Kuchen“ zu nehmen.
Trotzdem wünschen sich längst nicht alle Mieter einen Einbau von Kaltwasserzählern. Da diese nämlich nicht nur regelmäßig abgelesen, sondern aufgrund von vorgeschriebenen Eichfristen auch alle paar Jahre ausgetauscht werden müssen, können durch den Einbau dieser Wasseruhren nicht unerhebliche Kosten anfallen.
Können sich Mieter gegen den Einbau wehren?
Mittlerweile schreiben fast alle Landesbauordnungen in Deutschland den Einbau von Kaltwasserzählern in jeder einzelnen Wohneinheit eines Neubaus vor. Außerdem gelten In manchen Bundesländern (zum Beispiel Hamburg) schon seit geraumer Zeit Nachrüstpflichten bei dieser Thematik. Vermieter haben daher in der Regel gute Gründe, wenn sie in Ihrem vermieteten Wohngebäude nachträglich Wasseruhren einbauen lassen wollen.
Das ist aufgrund der damit regelmäßig anfallenden Kosten nicht für alle Mieter ein Grund zum Jubeln. Auch wenn der eigene Verbrauch relativ hoch ist, können mit der exakten Erfassung die Kosten im Vergleich zu einer vorherigen Vermittlung nach Haushaltsmitgliedern oder Quadratmetern steigen. Außerdem ist der Einbau (meist in der Küche oder im Badezimmer) auch mit baulichen Eingriffen und dem entsprechenden Lärm und Schmutz verbunden.
Mieter haben dennoch in der Regel keine Chance, sich juristisch gegen einen Einbau zu wehren. Außerdem dürfen Vermieter die für die Installation bzw. den weiteren Betrieb anfallenden Kosten nach bestimmten Grundsätzen auf die Mieter umlegen.