Diese Anforderungen gelten an Wohnräume wie das Kinderzimmer
Wohnt das Kind komplett im entsprechenden Zimmer, so gilt dieses als dauerhaft bewohnter Raum. Dieser muss verschiedene Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob das Unterfangen genehmigungspflichtig ist. Anforderungen gibt es an die folgenden Bereiche:
- Raumhöhe,
- Fensterfläche,
- Belüftung,
- Schallschutz,
- Dämmung,
- Feuchtigkeitsschutz,
- Brandschutz,
- Geschossfläche.
Jedes Bundesland macht in der jeweiligen Landesbauverordnung eigene Vorschriften zur Nutzung des Kellers als Wohnraum. Diese beziehen sich normalerweise auf eine Mindestraumhöhe in Metern sowie eine Mindestfensterfläche in Prozent der Wandflächen. Oft ist das im Keller nicht gegeben – dann muss dieser tiefergelegt oder neue Fenster eingebaut werden. Zudem sollte der Keller gut abgedichtet und gedämmt sein.
Genehmigungspflichtig ist der Umbau bei Eigennutzung normalerweise nicht. Nachfragen beim zuständigen Bauamt sollten Sie sicherheitshalber dennoch. Trotzdem kann es sein, dass der Keller nach dem Umbau als Vollgeschoss gilt – was sich auf die Gesamtgeschossfläche auswirken würde. Das sollten Sie vorher berechnen lassen. Wichtig ist auch der ausreichende Brandschutz. Dazu gehören unter anderem Fluchtwege für das Kinderzimmer im Keller – nicht immer leicht umsetzbar.
Wann gelten diese Anforderungen?
Grundsätzlich sind die genannten Anforderungen dann einzuhalten, wenn die Kinder dauerhaft im Kellergeschoss leben. Das bedeutet, dass sie sich dort tagsüber wie nachts aufhalten. Als Regel kann gelten: Befinden sich Schlafbereich, Spielbereich und Arbeitsbereich im entsprechenden Zimmer, gelten die genannten Anforderungen. Handelt es sich hingegen nur um ein zusätzliches Spiel- oder Hausaufgabenzimmer, ist dies rechtlich ohne große Vorschriften erlaubt. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie dennoch die wichtigsten Anforderungen erfüllen.