Unzählige L-Steine und Winkelscheiben im öffentlichen Raum
L-Steine sind Privatleuten vor allem als Garteneinfriedungen für Hochbeete oder dem Ausgleich ungleicher Geländehöhe bekannt. Im öffentlichen Raum werden allerdings unzählige L-Steine verbaut, die auf den ersten Blick kaum als solche erkannt werden.
Diese auch Mauerscheiben genannten Betonelemente bilden Winkelstützen, die sogenannte Geländesprünge abfangen. Dabei nehmen sie zusätzlich auf sie einwirkende Last von Erdreich und gegebenenfalls Verkehrsaufkommen auf.
Acht definierte und normierte Lastfälle
Je nach Einsatzort wirken unterschiedliche Lasten ein, die nach der passenden Größe verlangen.
Lastfall 1
L-Stein bildet den Rand einer waagerechten Auffüllung mit normaler Verkehrslast
Lastfall 2
L-Stein begrenzt Böschung mit bis zu zwanzig Prozent Steigung
Lastfall 3
L-Stein begrenzt Böschung mit bis zu dreißig Prozent Steigung
Lastfall 3a
L-Stein begrenzt Böschung mit bis zu 33,7 Prozent Steigung
Lastfall 4
L-Stein begrenzt waagerechte öffentliche Straße mit einem Meter Abstand
Lastfall 4a
L-Stein begrenzt waagerechte öffentliche Straße mit keinem Abstand
Lastfall 5
L-Stein begrenzt Bundesstraße mit Schwerlastverkehr mit einem Meter Abstand
Lastfall 5a
L-Stein begrenzt Bundesstraße mit Schwerlastverkehr mit keinem Abstand
Aus diesen Lastfällen ergeben sich die Vorschriften für L-Steine für die Gewichts- und Größenwahl.
Aus diesen Maßen setzen sich die Größen zusammen
Die Größen setzen sich aus der Höhe des Gesamtbaus der langen senkrechten Flanke, der Fußlänge der waagerechten Flanke und der Stärke des Betons zusammen. Aus der Einbindetiefe, die vorgibt, wie tief der Fuß in den Boden eingelassen werden muss, ergibt sich die tatsächliche zu nutzende Höhe der senkrechten Flanke. Auch beim L-Steine setzen ohne Fundament muss die Einbindetiefe eingehalten werden.
Standardwerte und Relationen
Bei Bauhöhen bis 155 Zentimeter sind Betonstärken von 12 Zentimetern vorgegeben. Höhere Bauhöhen brauchen 15 oder 25 Zentimeter. Die Fußlängen nehmen außer beim Lastfall 3a proportional zur Bauhöhe ab.