Unterfangen von Fundamenten
Wenn Fundamente nicht ausreichend belastbar sind, muss etwas unternommen werden. Andernfalls kann die Standsicherheit des Mauerwerks ernsthaft gefährdet sein.
Das Unterfangen bietet die Möglichkeit, ein Fundament nachträglich zu stabilisieren, zu verstärken oder sogar zu ersetzen. Dabei muss jedoch unbedingt fachgerecht gearbeitet werden, da sonst schwere Schäden am Mauerwerk drohen. Wird nicht exakt vorgegangen und auch auf die richtige Entlastung der betroffenen Mauerabschnitte geachtet, kann es später zu Rissbildungen kommen.
DIN-Vorschriften
Die DIN 4123 beschreibt die fachgerechte Ausführung von Gründungen und Unterfangungen und gibt vor, wie ausgeschachtet, gestützt und wie das Fundament verstärkt werden muss, um Schäden zu vermeiden.
Viele dieser Vorgaben werden in der Praxis selbst von Fachunternehmen manchmal vernachlässigt – mit den dann unvermeidlichen Folgen. Nicht jede Unterfangung gelingt so gut, dass das Fundament danach tatsächlich ausreichend stabil und vor allem rissfrei ist.
Abschnittsweises Arbeiten
Die Aushubabschnitte dürfen z.B. nicht breiter als 1,25 m gewählt werden und die Reihenfolge der einzelnen Abschnitte ist genau vorgegeben. Erst wenn diese Abschnitte statisch ausreichend belastbar sind, kann mit den nächsten Abschnitten begonnen werden. Zwischen zeitgleich ausgeführten Unterfangungen muss immer die dreifache Breite der jeweils bearbeiteten Unterfangungsabschnitte liegen.
Sowohl während der Arbeiten als auch für den Endzustand sind Standsicherheitsnachweise zu erbringen. Gipsmarken und sogenannte Rissmonitore dienen darüber hinaus der laufenden Beobachtung von Veränderungen in der Stabilität.
Sicherung von Gebäuden
Bei allen Aushubarbeiten in unmittelbarer Nähe von Gebäuden sind zudem entsprechende Sicherungsmaßnahmen für das Gebäude durchzuführen. Das gilt natürlich umso mehr, wenn eine Unterfangung eines Fundaments durchgeführt wird. Sind die Sicherungsmaßnahmen unzureichend, können schwere Schäden am Gebäude und massive Rissbildungen die Folge sein.