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Naturstein

Natursteine sammeln: Was ist erlaubt?

Von Valentin Weber | 1. November 2024
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Valentin Weber
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Valentin Weber, “Natursteine sammeln: Was ist erlaubt?”, Hausjournal.net, 01.11.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 25.06.2025, https://www.hausjournal.net/natursteine-sammeln-erlaubt

Natursteine üben eine faszinierende Anziehungskraft aus, doch beim Sammeln gilt es, rechtliche Grenzen zu beachten. Dieser Artikel klärt über die Rechtslage in Deutschland auf und gibt Tipps für ein umweltbewusstes Vorgehen.

natursteine-sammeln-erlaubt
Das Sammeln von Natursteinen ist in Deutschland erlaubt

Rechtliche Grundlagen beim Sammeln von Natursteinen

Das Sammeln von Natursteinen in Deutschland ist durch verschiedene rechtliche Bestimmungen reglementiert. Es ist grundsätzlich erlaubt, kleine Mengen an Natursteinen für den privaten Gebrauch mitzunehmen, jedoch müssen dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden:

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  1. Eigentumsrechte respektieren: Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers dürfen Sie keine Steine aus privatem Grundbesitz oder anderen nicht gemeinfreien Flächen entnehmen.
  2. Naturschutzgebiete und geschützte Bereiche: In Naturschutzgebieten, Nationalparks oder anderen geschützten Landschaften ist das Sammeln von Natursteinen in der Regel untersagt. Diese Bereiche dienen dem Schutz von Flora und Fauna und sind meist durch entsprechende Schilder markiert.
  3. Strände und Flussbetten: Das Sammeln kleiner Mengen an Steinen ist an vielen Stränden und in Flussbetten erlaubt, sofern es dabei zu keinen ökologischen Schäden kommt und keine lokalen Verbote bestehen. Es ist ratsam, die genauen Bestimmungen vor Ort zu überprüfen.
  4. Steinbrüche und Halden: Das Betreten und Sammeln in Steinbrüchen erfordert eine Genehmigung und entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, wie das Tragen eines Helms und Abstand zu steilen Wänden.

Im Ausland variieren die Regelungen stark. Es ist essentiell, sich vor Reiseantritt über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren, da Verstöße teilweise hohe Geldstrafen oder sogar Haftstrafen nach sich ziehen können.

Ausnahmen: Wo darf ich trotz Verbots Steine sammeln?

Unter bestimmten Bedingungen kann das Sammeln von Natursteinen trotz bestehender Verbote erlaubt sein. Folgende Ausnahmen könnten auf Sie zutreffen:

  1. Erlaubnis durch den Eigentümer: Wenn Sie die ausdrückliche Genehmigung des Grundstückseigentümers haben, dürfen Sie auf Privatgrundstücken oder lokal verwalteten Flächen Steine sammeln. Dies trifft auch auf Steinbrüche oder Felder nach der Ernte zu, sofern keine Naturschutzgebiete betroffen sind.
  2. Öffentlich zugängliche Bereiche ohne Schutzstatus: An öffentlichen Orten, die nicht unter spezielle Naturschutzbestimmungen fallen, ist das Sammeln in haushaltsüblichen Mengen oft erlaubt. Achten Sie dabei, keine ökologischen Schäden zu verursachen.
  3. Regionale Besonderheiten: Manche Regionen erlauben das Sammeln zu bestimmten Zeiten oder auf speziell ausgewiesenen Flächen, wie etwa auf ehemaligen Bergbauhalden. Informationen dazu erhalten Sie bei lokalen Behörden oder Tourismusbüros.
  4. Souvenirs aus dem Ausland: Informieren Sie sich stets vorab über die gesetzlichen Bestimmungen des Reiselandes. In vielen Ländern ist das Sammeln kleiner Mengen für den persönlichen Gebrauch gestattet, solange es sich nicht um geschützte Natur- oder Kulturgüter handelt.

Durch Beachtung dieser Ausnahmen können Sie Ihre Sammelleidenschaft ausleben, ohne gegen gesetzliche Regelungen zu verstoßen.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen und Verbote

Beim Sammeln von Natursteinen müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen und strikte Verbote beachtet werden:

Schutzzonen und Meldepflichten:

  • Sammeln in Naturschutzgebieten: In Naturschutzgebieten und Nationalparks ist das Sammeln von Steinen in der Regel verboten, um besondere Landschaften und Ökosysteme zu schützen. Diese Gebiete sind meist durch Schilder markiert, die auf die geltenden Verbote hinweisen.
  • Regionale Bestimmungen: In einigen Regionen besteht eine Meldepflicht für bestimmte Funde wie Achate oder Fossilien. Prüfen Sie die lokalen Regelungen und melden Sie gegebenenfalls Ihren Fund bei den zuständigen Behörden.

Sicherheitsaspekte:

  • Schutzkleidung: Tragen Sie immer festes Schuhwerk, Handschuhe, eine Schutzbrille und gegebenenfalls einen Helm, insbesondere in Steinbrüchen oder auf steilen Hängen. Eine Warnweste erhöht Ihre Sichtbarkeit und Sicherheit.
  • Umweltschonendes Verhalten: Achten Sie darauf, keine Schäden in der Umgebung zu verursachen. Das Herausschlagen von Steinen aus Felswänden kann nicht nur gefährlich sein, sondern auch die Landschaft erheblich verändern.

Rechtliche Konsequenzen:

  • Illegales Sammeln: In vielen Ländern sind Verstöße gegen Sammelverbote mit hohen Geldstrafen oder sogar Haftstrafen belegt. Informieren Sie sich daher immer im Vorfeld, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
  • Vermeidung ökologischer Schäden: Nehmen Sie keine geschützten Materialien wie Fossilien oder archäologische Fundstücke mit. Diese sind oft als Kulturgüter geschützt und ein wichtiger Bestandteil des Ökosystems.

Indem Sie diese Vorsichtsmaßnahmen und Verbote beachten, können Sie das Sammeln von Natursteinen verantwortungsvoll und rechtlich abgesichert genießen. Beachten Sie dabei stets den Schutz der Umwelt und die Einhaltung gesetzlicher Regelungen.

Artikelbild: Maxim/stock.adobe.com

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