Einen Schuppen umbauen und wann eine Baugenehmigung notwendig ist
Es gibt viele Möglichkeiten, einen Schuppen umzubauen und gegebenenfalls in einen zusätzlichen Wohnraum oder in einen Aufenthaltsraum umzuwandeln. Auf jeden Fall handelt es sich dann um eine Nutzungsänderung, die eine zusätzliche Baugenehmigung erforderlich macht. Leider gibt es keine deutschlandweit einheitlichen Regelungen in bezug auf solche Genehmigung, da sich die Bauordnungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Probleme können allerdings entstehen, wenn Umbauarbeiten vorgenommen werden, beispielsweise ein am Wohnhaus angrenzender Schuppen in einen Aufenthaltsraum wie beispielsweise einen Hobbyraum umgewandelt werden soll. Etwas anders sieht es in der Regel aus, wenn es sich um einen freistehenden Schuppen handelt, der mehrere Meter vom nächsten Gebäude aufgestellt wurde. Ein wichtiges Stichwort ist der Brandschutz, der dann eine Rolle spielt, wenn der Schuppen in unmittelbarer Nähe des Wohngebäudes aufgebaut wurde. Hier sollten Sie vor einem Umbau auf jeden Fall Informationen bei Ihrem zuständigen Bauamt einholen, ob dieser ohne zusätzliche Baugenehmigung vorgenommen werden darf.
Was beim Umbau noch eine Rolle spielen kann
Ein typisches Beispiel ist es, wenn ein am Haus angrenzender Schuppen in einen Hobbyraum umgewandelt werden soll. Innen werden Umbauarbeiten vorgenommen wie etwa eine Isolierung. Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Fenster eingesetzt und Wasser- sowie Elektroinstallationen vorgenommen, falls dies nicht schon geschehen ist. Hier kommen gleich mehrere Sachen zusammen, die eine Baugenehmigung erforderlich machen können wie etwa folgende:
- die Außenansicht des Gebäudes wird verändert
- die Wohnfläche des Gebäudes verändert sich, was sich auf die Grundsteuer auswirkt
Ist das Gebäude nach wie vor nicht für einen längeren Aufenthalt bestimmt und ändert sich auch nach dem Umbau daran nichts, wird meistens keine zusätzliche Baugenehmigung benötigt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn am Schuppen Umbauarbeiten vorgenommen werden, die lediglich der Renovierung oder Instandhaltung dienen. Schwierig kann es höchstens dann werden, wenn die Umbauarbeiten zur Vergrößerung des Schuppens dienen, wenn zum Beispiel die Wandhöhe nach dem Umbau mehr als drei Meter beträgt.