Darf ein Spielturm direkt an der Grundstücksgrenze stehen?
Ein Spielturm ist rechtlich gesehen eine bauliche Errichtung mit relativ klar definierten Eigenschaften. So gilt er in der Regel:
- als sogenannte Nebenanlage
- nicht als Gebäude oder Aufenthaltsraum
Aus diesen Merkmalen ergeben sich für die Rechtsprechung bereits einige wesentliche Punkte zu den Rechten und Pflichten bei der Errichtung. Diese Rechte und Pflichten können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein – einige allgemeine Grundsätze gelten jedoch für die meisten Landesbauordnungen.
Hinsichtlich einzuhaltender Maximalhöhen und Abstände zur Grundstücksgrenze kommen theoretisch keine verbindlichen Pflichten zum Tragen. Es gibt lediglich die allgemeine Verordnung, dass um bauliche Errichtungen von über 2 Metern mit gebäudeartiger Wirkung oder mit einer Höhe von mehr als einem Meter mit erwachsenengerechtem Aufenthaltscharakter eine sogenannte Abstandsfläche freizuhalten ist. Diese bemisst sich nach der Wandhöhe der baulichen Errichtung und soll mindestens 3 m betragen.
Ein Spielturm fällt also nur dann unter diese Vorschrift, wenn er höher als 2 m ist und ihm gebäudeartige Auswirkungen attestiert werden. Ansonsten kann er theoretisch direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Wie sich die Rechtslage konkret darstellt, muss im Zweifelsfall jedoch immer im Einzelfall geklärt werden. Denn zum einen können die Vorgaben des örtlichen Bebauungsplans der Errichtung eines Spielturms direkt an der Grundstücksgrenze entgegenstehen.
Zum anderen können Nachbarn auch besondere Ansprüche im Sinne des Rücksichtnahmegebots geltend machen: etwa wenn sie nachweisen können, dass von dem Spielturm unzumutbare Einwirkungen auf sie ausgehen, etwa durch den Lärm der spielenden Kinder oder durch die dadurch entstehende Einsehbarkeit ihres Gartens. Vor allem Personen, die einem besonderen Personenkreis mit schutzenswürdigen Interessen angehören, können entsprechende Ansprüche geltend machen.
Reden hilft!
Bevor Sie sich aber in einen Nachbarschaftsrechtsstreit stürzen, halten Sie inne. Sie können sich und Ihrem Nachbarn viele Nerven ersparen, wenn Sie sich einfach einvernehmlich einigen. Meist findet sich die beste und unkomplizierteste Lösung, wenn man wohlwollend und respektvoll miteinander redet.