Baugenehmigung für Spielturm im Garten?
Bevor man sich über die zulässige oder unzulässige Höhe eines Spielturms den Kopf zerbricht, stellt sich zunächst die Frage, ob für das Aufstellen grundsätzlich eine Baugenehmigung eingeholt werden muss. Immerhin handelt es sich um eine bauliche Errichtung, die sogar nach wohnlichem Quartier aussieht. Ein Spielturm wird aber in der Regel nicht dauerhaft bewohnt, schon gar nicht von Erwachsenen. Deshalb wird er auch nicht als Aufenthaltsraum im Sinne der Landesbauordnung eingestuft. Das bedeutet, dass er auch ohne Baugenehmigung auf einem Privatgrundstück aufgestellt werden darf.
Gegebenenfalls gilt ein Spielturm aber als so genannte Nebenanlage. In diesem Fall regelt der örtliche Bebauungsplan die Zulässigkeit.
Wie sehen die Maßvorschriften für einen Spielturm aus?
Wie so oft bei Nachbarschaftsstreitigkeiten handelt es sich auch beim Spielturm um ein sensibles Thema, das nicht pauschal beantwortet werden kann. Es gibt Berichte über einzelne Präzedenzfälle, in denen wegen Beeinträchtigung durch einen im Nachbargrundstück errichteten Spielturm Klage eingelegt wurde – die Urteile fielen immer unterschiedlich aus. Das liegt vor allem an Folgendem:
- eigene Vorgaben von Bauordnungen je nach Bundesland bzw. Kommune
- individuelle Vorgaben der örtlichen Bebauungspläne
- eventuelles besonderes Rücksichtnahmegebot: Interessen besonderer Personengruppen
In den Bauordnungen der meisten Bundesländer finden sich jedoch bereits einige grundsätzliche Maßgaben, von denen Spieltürme betroffen sein können. Gängige Regelungen sind z.B:
- Abstandsflächenfreihaltungsvorschrift je nach Bauhöhe eines Gebäudes
- Bemessung der Abstandsflächentiefe je nach Höhe der Errichtung
Sofern eine bauliche Errichtung, die nicht zum Betreten durch Erwachsene geeignet ist (dazu gehört also auch ein Kinderspielturm), höher als 2 m ist und von ihr gebäudeartige Wirkungen ausgehen, gilt eine sogenannte Abstandsflächenregelung. Das bedeutet, dass zwischen dem Spielturm und einem Nachbargebäude oder unter Umständen auch der Grundstücksgrenze ein bestimmter Abstand frei bleiben muss.
Wie tief dieser Abstand sein muss, richtet sich nach der Wandhöhe der Errichtung. In Wohngebieten beträgt dieser Wert 0,2 H (H ist die für diese Angelegenheit festgelegte Maßeinheit), mindestens jedoch 3 Meter.
Letztlich ist es also immer eine recht komplizierte und vor allem individuell zu klärende Frage, welche Spielturmhöhe für den Nachbarn akzeptabel ist. Kleiner Tipp: Bevor Sie und Ihr Nachbar sich unnötig nervlich aufreiben, versuchen Sie unbedingt, sich rechtzeitig und gütlich zu einigen!