Baugenehmigung für Spielturm im Garten?
Bevor man sich über die zulässige oder unzulässige Höhe eines Spielturms den Kopf zerbricht, fragt sich erst einmal, ob für das Aufstellen grundsätzlich eine Baugenehmigung einzuholen ist. Schließlich handelt es sich um eine bauliche Errichtung, die sogar nach wohnlichem Quartier aussieht. Dauerhaft bewohnt wird ein Spielturm in alle Regel ja aber nicht, vor allem nicht von Erwachsenen. Deshalb wird er nach der Landesbauordnung auch nicht als Aufenthaltsraum klassifiziert. Das bedeutet, dass er auf privatem Gelände auch ohne Baugenehmigung errichtet werden darf.
Gegebenenfalls wird ein Spielturm allerdings als sogenannte Nebenanlage gewertet. In dem Fall regelt der örtliche Bebauungsplan die Zulässigkeit.
Wie sehen Maßvorschriften für einen Spielturm aus?
Wie so häufig bei nachbarschaftlichen Streitfragen ist auch die Sache mit dem Spielturm eine sensible und nicht pauschal zu beantwortende Angelegenheit. Es gibt Berichte über einzelne Präzedenzfälle, in denen sich Kläger durch einen vom Nachbarn errichteten Spielturm beeinträchtigt sahen – die Urteile fielen immer unterschiedlich aus. Das liegt vor allem an Folgendem:
- eigene Vorgaben von Bauordnungen je nach Bundesland bzw. Kommune
- individuelle Vorschriften von örtlichen Bebauungsplänen
- eventuelles besonderes Rücksichtnahmegebot: Interessen besonderer Personengruppen
In den Bauordnungen der meisten Bundesländer gibt es aber schon ein paar grundsätzliche Maßvorgaben, von denen Spieltürme betroffen sein können. Gängige Regelungen sind etwa:
- Abstandsflächenfreihaltungsvorschrift je nach Bauhöhe eines Gebäudes
- Bemessung der Abstandsflächentiefe je nach Höhe der Errichtung
Sofern eine bauliche Errichtung, die nicht für ein erwachsenengerechtes Betreten geeignet ist (dazu gehört also auch ein Kinder-Spielturm), höher als 2 m ist und von ihm gebäudeartige Wirkungen ausgehen, gilt eine sogenannte Abstandsflächenregelung. Das heißt, dass ein bestimmter Bereich zwischen dem Spielturm und einem Nachbargebäude bzw. in bestimmten Fällen auch der Grundstücksgrenze frei bleiben muss.
Wie tief diese Abstand sein muss, bemisst sich an der Wandhöhe der Errichtung. In Wohngebieten liegt der Wert bei 0,2 H (H ist die für diese Angelegenheit festgelegte Maßeinheit), mindestens aber bei 3 Metern.
Letztlich ist es also immer eine ziemlich komplizierte und vor allem individuell zu regelnde Sache, welche Spielturm-Höhe für den Nachbarn zumutbar ist. Ein kleiner Tipp: bevor Sie und Ihr Nachbar sich nervlich unnötig verausgaben, versuchen Sie unbedingt, sich gütlich und mit rechtzeitiger Aussprache zu einigen!