Bauwerke erfordern eine Genehmigung
Eine frei stehende Terrassenüberdachung im Garten wird ähnlich wie ein Carport behandelt. Das heißt, in den meisten Fällen ist eine vereinfachte Baugenehmigung zu bekommen. An einem Wohnhaus gilt die Terrassenüberdachung aber meistens als Um- oder Ausbau. Auch dies erfordert aber eine Baugenehmigung.
Grundsätzlich muss jeder Bauherr erst einmal davon ausgehen, dass er eine Baugenehmigung für sein sogenanntes Kleinvorhaben benötigt. Daher ist der erste Schritt vor dem Kauf einer Terrassenüberdachung immer der Weg zum örtlichen Bauamt.
Keine pauschalen Antworten
Die Frage nach der Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung ist bundesweit sehr unterschiedlich geregelt. Zum einen sind die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer für diese Frage zuständig.
Doch auch dieses Regelwerk ist nicht allein entscheidend, denn jeder Bebauungsplan einer Gemeinde kann abweichende Regelungen vorsehen, die dann eingehalten werden müssen. So hilft es nichts, der Bauherr muss das Gespräch mit dem Bauamt suchen.
Nachbarschaft
Es wird nicht einmal helfen, wenn der Nachbar eine Terrassenüberdachung ganz legal ohne eine Baugenehmigung bauen durfte. Die örtlichen Regelungen werden recht häufig geändert, gerade wenn ein Ortsrat versucht, ein möglichst einheitliches Bild in einem Baugebiet zu erzeugen.
Beim Baurecht gilt leider nicht die Regel, gleiches Recht für alle. Hier gilt nur das aktuelle Gesetz. Vielfach können aber Abstände zu den Grundstücksgrenzen unterschritten werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung gibt.
Örtliche Bauvorschriften
Für viele Bauherren gibt es heute ein wahres Schreckgespenst, genannt Bebauungsplan. Wird ein neues Baugebiet ausgeschrieben, gelten dort inzwischen oft extreme Regelungen. So können Wintergärten erlaubt, Terrassendächer dafür aber untersagt sein.
Ob die Farbe des Hauses oder auch nur die der Dachrinnen, der Bebauungsplan kann wirklich alles reglementieren. Sogar eine Katzenklappe oder die Art der Hecke. Natürlich muss nicht jeder Bebauungsplan derartig eng abgefasst worden sein. Besser ist es, sich vorher zu informieren, bevor man auf dem eigenen Grundstück so gut wie nichts selbst entscheiden darf.
Reihenhaussiedlung
Noch schlimmer als die strengen Bebauungspläne, die heute regional abgefasst werden, ist ein Reihenhaus. Oft hat das Reihenendhaus noch einigermaßen gute Chancen ein Dach über die Terrasse zu bauen, die Reihenmittelhäuser jedoch schaffen in den meisten Fällen nicht die erforderlichen Abstände zu den Grundstücksgrenzen.
Zusätzlich haben die Reihenhäuser oft sehr kleine Grundstücke. Die Fläche des überbauten Raums wird im Verhältnis zu der geringen Grundstücksfläche dann viel zu groß und nicht genehmigt.
Größe des Dachs, nicht das Material entscheidet
Ob das Terrassendach mit einem hölzernen Gerüst oder aus Alustreben zusammengebaut wird, ist in den meisten Fällen vollkommen egal. Bei der Frage nach einer notwendigen Baugenehmigung spielt die Größe die Hauptrolle.
Obwohl der Raum unter dem Dach normalerweise an den Seiten nicht geschlossen wird, nennen viele Bauordnungen als Richtlinie die Kubikmeter umbauten Raums, die errichtet werden dürfen. Je niedriger das Terrassendach also ist, desto größer darf die Fläche sein.
Raumhöhe reduzieren
Dies kann auch ein Ausweg sein, wenn ein Teil des Dachs zurückgebaut werden soll. Wurde die Terrassenüberdachung beispielsweise mit einer Dachhöhe von drei Metern errichtet, kann der Bauherr den Boden aufschütten oder einen neuen Holzboden einziehen, der die Raumhöhe reduziert.
Etwa 2,70 Meter sind schließlich vollkommen ausreichend, bringen aber etwas mehr an erlaubter Grundfläche ein. Das geht natürlich nur dann, wenn nicht das gesamte Bauwerk bereits am Haus zu hoch angebaut wurde.
Abstände zu Nachbarschaftsgrenzen einhalten
Die meisten Bauordnungen erfordern die Einhaltung von bestimmten Abständen. Diese betragen meistens drei Meter bis zur Grundstücksgrenze.
Wird dieser Abstand unterschritten, kann teilweise der Bau einer Brandschutzmauer zwischen den Grundstücken notwendig sein. Dazu muss in der Regel aber auch der betroffene Nachbar ganz offiziell sein Einverständnis geben.
Bundesländer in der Übersicht
Die Bauordnungen der Länder können sich in unregelmäßigen Abständen ändern. Zudem sind die Regeln nicht aussagekräftig, solange die örtlichen Bauvorschriften nicht einbezogen werden.
- Baden-Württemberg: bis 40 Kubikmeter genehmigungsfrei
- Bayern: Bauanfrage mit Entwurfsverfasser muss vorgelegt werden
- Berlin: sehr streng – für fast jedes Terrassendach muss ein vollständiger Bauantrag gestellt werden
- Brandenburg: bis drei Meter Raumhöhe und einem Volumen von 50 Kubikmetern ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei
- Bremen: bis 30 Kubikmeter ohne Genehmigung
- Hamburg: Bauanfrage mit Entwurfsverfasser muss vorgelegt werden, Teilweise fünf Meter bis zur Grundstücksgrenze erforderlich
- Hessen: bis 40 Kubikmeter genehmigungsfrei
- Mecklenburg-Vorpommern: bis 30 Kubikmeter ohne Genehmigung
- Nordrhein-Westfalen: Bauanfrage mit Entwurfsverfasser muss vorgelegt werden, wenn mehr als 30 Kubikmeter Raum errichtet werden
- Niedersachsen: bis 40 Kubikmeter frei, aber Bauunterlagen müssen beim Bauamt eingereicht werden
- Rheinland-Pfalz: bis drei Meter Raumhöhe und einem Volumen von 50 Kubikmetern ist eine Terrassenüberdachung genehmigungsfrei
- Sachsen: genehmigungsfrei
- Sachsen-Anhalt: genehmigungsfrei
- Saarland: Bauanfrage mit Entwurfsverfasser und Statik muss vorgelegt werden
- Schleswig-Holstein: genehmigungsfrei
- Thüringen: genehmigungsfrei
Notwendige Unterlagen
Bauämter verlangen eine wahre Flut von Unterlagen, die mit dem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage eingereicht werden müssen. Neben dem Bauherrn muss auch der Entwurfsverfasser diese Unterlagen unterzeichnen.
- Bauantragsformular
- Baubeschreibung mit einer Übersicht über die Anschaffungs- und Aufbaukosten
- Bauzeichnung mit Grundriss, Schnitten und Ansichten
- Statik
- einfacher Lageplan vom Katasteramt für das Baugrundstück – der Lageplan muss aktuell sein
- Formular vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
NRW als baurechtliches Beispiel
Terrassenüberdachungen sind untergeordnete Bauteile, daher fallen sie neben dem Gebäude nicht nennenswert ins Gewicht. Dies liegt vor allem an der verhältnismäßig geringen Größe und der offenen Bauweise der Terrassenüberdachung. Allerdings müssen Abstandsflächen eingehalten werden.
Abstandsflächen und ihre Bedeutung
Die Terrassenüberdachung, als untergeordnetes Bauteil, kann außer Betracht bleiben, wenn sie nicht weiter als 150 Zentimeter von der Außenwand absteht. Zu den Grundstücksgrenzen muss dann lediglich ein Abstand von zwei Metern gehalten werden.
Kaum eine Terrassenüberdachung wird wohl derartig klein sein, daher hat der Bauherr hier eher das Nachsehen und muss weitere Abstände einhalten. Dabei sollte das Abstandsflächenrecht eigentlich vereinfacht werden.
Terrassenüberdachung mit Abstand betrachten
Jede Terrassenüberdachung, die mehr als 1,50 von der Außenwand hervorragt, benötigt daher im Baurecht von Nordrhein Westfalen einen Abstand von mindestens drei Metern zu jeglicher Grundstücksgrenze.
Baugenehmigung entfällt
Wenn die Terrassenüberdachung in Nordrhein Westfalen nicht tiefer ist als drei Meter und nicht größer als 30 Quadratmeter, dann wird keine Baugenehmigung benötigt. Allerdings müssen trotzdem alle Anforderungen der Landesbauordnung eingehalten werden.
Wege aus der Baugenehmigung
Bauherren, die nicht die Möglichkeit haben, legal eine Terrassenüberdachung zu errichten oder deren Bauantrag abgelehnt wurde, sollten nicht schwarz bauen, sondern einen der legalen Wege nutzen.
Sowohl Markise als auch Sonnensegel sind sehr effektiv, um die Terrasse vor zu starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Sie sind allerdings ebenso wie der Ampelschirm recht empfindlich gegen Windeinwirkung. Außerdem halten sie kaum Regen ab und überstehen kein Hagelschauer.
Eine weitere Möglichkeit sind die eigentlich für den Wohnwagen oder das Wohnmobil hergestellten Vordächer. Sie bieten noch mehr Schutz als eine Markise und können im Winter abgenommen und eingelagert werden.
Diese Vordächer werden in eine entsprechende Schiene an der Hauswand eingeschoben und bleiben daher und dank des Gestänges sehr stabil. Zusätzlich werden diese Dächer mit einigen Schnüren und Heringen im Boden verankert. Hier kann die Familie auch bei schlechtem Wetter gut sitzen.
- Markise
- Sonnensegel
- Ampelschirm
- Vordach für Wohnwagen
Doch es kann sein, dass Sie einen Teil zurückbauen oder die Terrassenüberdachung sogar seitlich versetzen müssen, um den Abstand zur Grundstücksgrenze einzuhalten. Nicht jeder Bausatz hält derartige Anforderungen aus. Teilweise kann dies dann doch einem Totalverlust der Terrassenüberdachung gleichkommen.