Bauliche Vorschriften
Natürlich können Sie nicht einfach loslegen und Ihren Vorgarten pflastern. Je nachdem, in welchem Bundesland Sie wohnen, gibt es einige Vorschriften, die Sie beachten müssen.
Vor allem folgende Punkte spielen eine Rolle, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist oder nicht:
- Grundflächenzahl wird durch das Vorhaben überschritten
- Bebauungsplan erlaubt das Vorhaben generell nicht
- Das Straßenbauamt, bzw. das Bauamt erlaubt es nicht, da durch das Schaffen von Stellplätzen öffentlicher Parkraum verloren geht.
Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich frühzeitig mit den örtlichen Stellen in Verbindung setzen. Dort erfahren Sie auch, welche Bauvorschriften für Stellplätze in Ihrem Vorgarten gelten.
Mögliche Gestaltungen
Am einfachsten können Sie einen Teil des Vorgartens einfach pflastern. Damit keine versiegelte Fläche entsteht, können Sie Rasengittersteine verwenden. Sie bieten Ihrem Fahrzeug ausreichend Halt, um sicher parken zu können, gelten aber nicht als Versiegelung der Fläche.
Da Sie sich ohnehin mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung setzen müssen, können Sie direkt über die Realisierung eines Carports nachdenken. Ein Carport kann in Eigenleistung günstig errichtet werden, es gibt auch viele fertige Systeme, die mit wenig Aufwand installiert werden können.
Das Dach Ihres Carports können Sie – als Ausgleich für eventuell versiegelte Flächen – oft sogar mit einer extensiven Dachbegrünung versehen und so Ihr eigenes Kleinstbiotop schaffen.