Befestigte oder unbefestigte Stellplätze
Um Parkfläche auf dem eigenen Grundstück zu schaffen, gibt es vier Alternativen:
1. Eine offene und unbefestigte Stellfläche anlegen
2. Eine offene und befestigste Plattform einrichten
3. Einen überdachten Carport bauen
4. Eine geschlossene Garage aufstellen
Für alle vier Optionen gibt es in fast allen Bebauungsplänen und Nachbarrechten eine Größengrenze, die genehmigungs- und verfahrensfreies Anlegen oder Bauen erlauben. Die Grundfläche darf je nach Bundesland, Kommune und Stadt dreißig oder fünfzig Quadratmeter nicht übersteigen. Als maximale Höhe eines Carport- oder Garagendachs sind drei Meter vorgeschrieben.
Stellplatzverordnung einsehen
Auch wenn genehmigungs- und verfahrensfreie Stellplätze eingerichtet werden, müssen die örtlich geltenden Regeln geprüft werden. In der Stellplatzverordnung sind beispielsweise eventuell vorgeschriebene Abstände eines Parkplatzes zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben.
Im Bebauungsplan sollte kontrolliert werden, ob auf der geplanten Fläche des Grundstücks irgendwelche bauseitigen Einschränkungen vorliegen. Soll die Stellfläche versiegelt werden (Betonplatte oder ähnliches), muss einerseits der erlaubte Versiegelungsgrad auf dem Grundstück beachtet und an die entsprechende Korrekturmeldung an den Wasserversorger gedacht werden. Mit Rasengittersteinen kann eine Bodenversiegelung vermieden werden.
Breiten und Längen von Stellplätzen
In der Stellplatzverordnung sind meist die Mindestbreiten für Stellplätze definiert. Für normale PKW liegt die Breite bei 2,30 Meter. Für große Fahrzeuge (beispielsweise SUV) sind 2,50 Meter vorgegeben und als barrierefrei gilt eine Stellplatzbreite von 3,50 Metern. Wenn Stellplätze im rechten Winkel zur Zufahrtsstraße liegen, müssen sie mindestens fünf Meter lang sein. Parallel zur Straße gelegen beträgt die Länge 6,50 Meter.