Ersatzwohnung: Keine Pflicht
Wird die Wohnung aufgrund eines Wasserschadens unbewohnbar, wenden sich Mieter häufig ihre Vermieter für eine mögliche Ersatzwohnung. In den meisten Fällen werden sie abgewiesen, da kein Recht auf eine Ersatzwohnung besteht. Vermieter sind auch nicht verpflichtet, eine Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend muss man selbst nach einem temporären Wohnsitz suchen, wenn die eigentliche Wohnung unbewohnbar ist.
Dennoch gehen Mieter nicht leer aus. Sie können für die Zeit, in der die Wohnräume unbewohnbar sind, eine Mietminderung beantragen. Die Mietminderung umfasst 100 Prozent, wodurch Sie keine Miete zahlen müssen, bis die Wohnung wieder bezugsfertig ist. Sie zahlen erst wieder, sobald Sie zurückgezogen sind. Es empfiehlt sich, in dieser Zeit eine Ersatzwohnung zu beziehen, deren Miete deutlich niedriger ist.
Erstattungsfähige Kosten
Maklerkosten
Da die Wohnung nicht bewohnbar ist, erfüllt der Vermieter seine Pflichten gegenüber dem Mieter nicht. Aus diesem Grund müssen Mehrkosten übernommen werden. Dazu gehören auch Maklerkosten für die Suche nach einer passenden Ersatzwohnung, da es oft mit höheren Kosten verbunden ist, kurzfristig eine geeignete Wohnung zu finden.
Umzugskosten
Auch die Umzugskosten müssen übernommen werden. Da die Wohnung durch einen Wasserschaden unbewohnbar wird, müssen Sie für diese Zeit umziehen. Die Umzugskosten sind vom Vermieter zu tragen.
Ersatzwohnung muss nicht angenommen werden
Je nach Vermieter kann es vorkommen, dass Ihnen eine Ersatzwohnung angeboten wird. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um freie Wohnungen, dieser zur Verfügung stellt. Eine solche Ersatzwohnung kann auch bereits im Mietvertrag erwähnt sein, was den vorübergehenden Umzug deutlich erleichtert.
Ein großer Vorteil an dieser Methode ist die Entscheidungsfreiheit. Sie können wählen, ob Sie das Angebot der Ersatzwohnung annehmen oder ob Sie sich in diesem Zeitraum lieber etwas anderes suchen. Wägen Sie beide Optionen gegeneinander ab, um möglichst viele Kosten zu sparen.