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Themenbereich: Wasserschaden

Die Hotelkosten nach einem Wasserschaden sind mitversichert

Wasserschaden Hotelkosten

Die Hotelkosten nach einem Wasserschaden sind mitversichert

Wenn ein Wasserschaden so groß ist, dass eine vorübergehende Nutzung der Wohnräume nicht möglich ist, übernimmt die regulierende Versicherung auch die Hotelkosten für die Zeit der Sanierung. Der Anspruch ist allerdings stark der Verhältnismäßigkeit unterworfen. Wenn beispielsweise nur ein Raum unnutzbar ist, greift die Kostenübernahme nicht.

Zumutbarkeit und Verhältnismäßigkeit

Bei Wasserschäden in Funktionsräumen wie der Küche und dem Badezimmer deckt der Versicherungsschutz Hotelkosten während der Ausfallzeit. Bei Wohnräumen kommt es auf die Anzahl, Funktion und Größe der Räume an.

Wenn beispielsweise ein Schlafzimmer oder ein Kinderzimmer geschädigt ist, wird von Fall zu Fall nach Lage der Dinge entschieden. Grundlage ist die Zumutbarkeit, die im Zweifelsfall von einem Gutachter festgelegt wird.

Tipps & Tricks
Auch der Verhältnismäßigkeit folgt die Auswahl der externen Unterbringung. Das Hotel oder die Pension soll den üblichen Lebensumständen der Bewohner entsprechen.

Autor: Stephan Reporteur
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