Zargenmaße nach DIN
Um das Maß für die Zarge zu ermitteln, müssen Sie die Baurichtmaße der Wandöffnungen für die Türen kennen. Sie sind unter der DIN 18100 geregelt. Die Herstellung der Zargen und Türen fällt dagegen unter die DIN 18101.
Baurichtmaße Beispiel
Typische Baurichtmaße für Zimmertüren sind beispielsweise 2000×625 mm für Türen zum WC oder 2000×875 mm für Wohnzimmertüren. Diese Baurichtmaße ergeben Maueröffnungsmaße von 2010×635 mm oder 2010×885 mm.
Entsprechende Zargenmaße
Bei den Zargen gibt es mehrere Maße, die man beispielsweise bei der Bestellung beachten muss. Dazu gehören das lichte Durchgangsmaß, das Falzmaß oder das Zargenaußenmaß. Die zu den oben genannten Maueröffnungsmaßen passenden Zargen haben ein lichtes Durchgangsmaß von 1968×576 mm bei WC-Türen oder 1968×817 mm bei Wohnzimmertüren.
Das Zargenfalzmaß beträgt entsprechend 1980×591 mm oder 1980×841 mm. So passen gefälzte Türblätter mit den Außenmaßen 1985×610 mm oder 1985×860 mm in die Zarge hinein.
Das Zargenaußenmaß beträgt bei den genannten Türtypen WC-Tür und Wohnzimmertür 1990×613 mm und 1990×863 mm.
Weitere Zargenmaße
Mit den Maßen der Türöffnung ist es bei der Zarge nicht getan. Die Zarge umrahmt die Tür ja und liegt auf beiden Seiten der Tür an der Wand an. Die Tiefe der Zarge auf die Öffnungsgröße keinen Einfluss. Bei diesen Maßen geht es nur um die sogenannte Bekleidung. Daher müssen Sie auch die Wandstärke messen, um die richtige Zarge zu kaufen.
Tür und Zarge aufeinander abstimmen
Mit diesen genormten Maßen ist es nicht schwierig, Tür und Zarge aufeinander abzustimmen. Wenn Sie beispielsweise ein neues Türblatt in eine bestehende Zarge einbauen möchten, das alte Blatt aber nicht mehr vorhanden ist, messen Sie einfach die Zarge aus – daraus ergibt sich automatisch die Türblattgröße.
Hinweis: Genauere Tabellen mit allen gängigen Maßen finden Sie übrigens im Internet, in diesem Artikel geht es vor allem um eine beispielhafte Erklärung.