Wann kann man eine zweite Wasseruhr beantragen?
Der Hauptwasserzähler in Wohnhäusern, die an das öffentliche Leitungswassernetz angeschlossen sind, ist immer Eigentum des örtlichen Wasserversorgers. An diesem Hauptwasserzähler hat der Verbraucher dementsprechend auch nichts zu schaffen, weder beim Einbau, noch bei etwaigen Defekten. Nur bei sogenannten Zwischenzählern, die nach dem Hauptzähler geschaltet sind, dürfen Wasserkunden selbst ran. Und meistens sollen sie das auch. Angesichts der zunehmenden Spar-Ambitionen ihrer Kunden überantworten ihnen viele Wasserversorger zumindest die Erstinstallation.
Wann ist ein Zwischen-Wasserzähler sinnvoll? Immer da, wo möglicherweise mehr für das Wasser bezahlt würde, als tatsächlich verbraucht wird – etwa in einer einzelnen, von sparsamen Mietern bewohnten Wohnheinheit eines Mehrparteienhauses. Oder dort, wo das Trinkwasser nicht wieder zurück in den Wasserkreislauf geführt wird – etwa im Garten, wo das Wasser aus dem Schlauch in den Gartenboden kommt und auch dort bleibt anstatt dem Abwasserkanal zugeführt zu werden. Die nicht unerheblichen Gebühren für die aufwändige Aufbereitung von Schmutzwasser kann hier also gespart werden.
Die zweite Wasseruhr beantragen
Wer sich für einen Zwischen-Wasserzähler entscheidet, muss sich als erstes an den örtlichen Wasserversorger wenden. Wasserlieferanten unterliegen zwar dem öffentlichen Recht, handeln aber lokal und können deshalb auch in gewissem Grad ihre eigenen Regeln aufstellen.
Beim Installieren von Zweit-Wasseruhren sind meist folgende Punkte relevant:
- Erstinstallation: durch Kunden oder Wasserversorger?
- Erlaubte Arten und Voraussetzungen von Wasseruhren
- Zeitabstände und Verantwortlichkeit für Wartung und Kontrolle
Für die Beantragung selbst stellen viele Wasserversorger ein Formular auf ihren Webseiten zur Verfügung. Hierin müssen meist nur ein paar Angaben zum Zähler und zum Einbau gemacht werden: etwa das Einbaudatum, die Zählernummer, der Zählerstand und die Eichfrist.
Auch Wasserzähler, die einen alten ersetzen (mittlerweile die gängige Alternative zur Neueichung), müssen in der Regel über ein Anmeldeformular beantragt werden. Bei manchen Wasserversorger wird für ausgewechselte und neue Zweit-Wasserzähler ein und dasselbe Formular genutzt. Dann sind Angaben zum alten Zähler optional.
Für die Anmeldung eines zweiten Wasserzählers wird auch immer eine Verwaltungsgebühr in Höhe von etwa 30 Euro fällig. Die Anmeldung eines ausgewechselten Zählers ist meist mit einer deutlich geringeren Verwaltungsgebühr verbunden.