An oder auf der Grundstücksgrenze
Es gibt zwei Möglichkeiten zur Bepflanzung einer Grundstücksgrenze mit einer Hecke. Sie kann von einer Seite grenznah gesetzt werden oder wird als gemeinsame Grenzanlage auf die Grundstücksgrenze gepflanzt.
Wie hoch Sträucher nahe der Grundstücksgrenze werden dürfen, hängt von ihrem Abstand zur Grenze ab. Steht die Hecke genau auf der Grenze, kommt die sogenannte Ortsüblichkeit zur Anwendung, die nicht nur im Nachbarrecht, sondern oft auch im Bebauungsplan angegeben ist. Dort finden sich auch gegebenenfalls Angaben zu einer Einfriedungspflicht.
Die vorgeschriebenen Abstände in den Bundesländern
Folgende Tabelle listet die Vorgaben der Nachbarrechte in den einzelnen Bundesländern auf. In Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine expliziten Vorgaben:
Bundesland | Heckenhöhe in Meter | Abstand in Meter |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 1,80/Höher minus 1,30 | 0,5/Höhe minus 1,30 |
Bayern | 2,0/über 2,0 | 0,5/2.0 |
Berlin | 2,0/über 2,0 | 0,5/1,0 |
Brandenburg | Variabel | Ein Drittel der Höhe |
Hessen | 1,20/2,0/über 2,0 | 0,25/0,5/0,75 |
Niedersachsen | 1,20/2,00/3,00 | 0,25/0,5/0,75 |
Nordrhein-Westfalen | 2,0/über 2,0 | 0,5/1,0 |
Rheinland-Pfalz | 1,0/1,5/über 1,50 | 0,25/0,5/0,75 |
Saarland | 1,0/1,5/über 1,50 | 0,25/0,5/0,75 |
Sachsen | 2,0/über 2,0 | 0,5/2,0 |
Sachsen-Anhalt | 1,50/3,0 | 0,5/1,0 |
Schleswig-Holstein | 1,2/über 1,20 | 0,5/ein Drittel des Höhe |
Thüringen | 1,0/1,5/2,0 | 0,25/0,5/0,75 |
Wie weit muss eine Hecke von der Grundstücksgrenze weg sein?
- Der Abstand muss von der Grenzlinie bis zu der Grenze am nächsten liegende Holztrieb oder Stamm gemessen werden.
- Wenn eine Mauer als Grenzbebauung existiert, entfällt der Pflichtabstand. Allerdings darf die Hecke die Mauer nur geringfügig überragen.
- Liegt auf der anderen Seite der Grundstücksgrenze öffentlicher Raum, entfällt in vielen Bundesländern die Abstandspflicht.
- Beim Beschneiden und Stutzen in der erlaubten Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar muss an den Nachwuchs nach dem Kürzen gedacht werden und ein entsprechender Höhenpuffer eingeplant werden.
- Stimmt ein Nachbar der Verringerung des Abstands zu, darf die Hecke näher gepflanzt werden. Die Zustimmung sollte in Schriftform erfolgen.
- Bebauungspläne sind gegenüber dem Nachbarrecht vorrangig. Wenn der Bebauungsplan Vorgaben aus dem Nachbarrecht widerspricht, kommt diese Regel zur Anwendung.