Welche Abstandsflächen entstehen durch die Giebelseite?
Die erforderliche Abstandsfläche auf der Stirnseite eines Gebäudes ergibt sich aus der Höhe des Gebäudes selbst und der aufgesetzten Giebelhöhe. Der so ermittelte Höhenwert ist mit dem Faktor der jeweiligen LBO zu multiplizieren.
Wie berechnet man die Abstandsflächen an der Giebelseite?
Ein Rechenbeispiel zeigt den Weg zur erforderlichen Abstandsfläche:
Die Gebäudehöhe beträgt 7 Meter. Der Giebelansatz bis zum First misst zwei Meter. Bei einer Dachneigung bis 75 Grad Steigung sind 66 Zentimeter, bei einer steileren Dachneigung die vollen zwei Meter zu den 7 Metern hinzuzurechnen. Als absolute Höhe sind also 7,66 beziehungsweise 9 Meter mit dem in der jeweiligen Landesbauordnung angegebenem Berechnungsfaktor zu multiplizieren. Bei einem Faktor von 0,4 muss die Abstandsflächentiefe 3,064 beziehungsweise 3,60 Meter betragen.
Wird der Ortgang der auf die Abstandsflächen angerechnet?
Für den Ortgang gelten in den meisten LBO die gleichen Regeln wie für das Verhältnis zwischen Dachüberstand zu Abstandsflächen. Der Ortgang wird in der Regel als untergeordnetes Bauteil beurteilt. Wie bei Balkonen und anderen Gebäudevorsprüngen werden Ortgänge, die sich aus einem Dachüberstand von weniger als 1,50 Meter ergeben oder eine konventionelle Breite und Kontur aufweisen, nicht berücksichtigt.
Was ist die Flächenrelation beim Abstandsflächen und Giebelseite?
„Ehrlicher“ und genauer ist die in einigen LBO eingeführte Berechnung nach dem Flächenverhältnis. Die Dachneigung spielt keine Rolle, es geht um die tatsächliche Giebelfläche und damit um den Anteil an der absoluten Gebäudehöhe. Die reale Giebelfläche (R) wird mit der Dachhöhe (Hg) multipliziert. Dieser Zähler (über dem Bruchstrich) wird durch den Wert geteilt, der sich aus der Verdoppelung der fiktiven Giebelfläche (F) ergibt. Das Ergebnis ist zur Gebäudehöhe zu addieren.
Wie werden Abstandsflächen ohne Giebelseite berechnet?
Bei Flachdächern entfällt der Giebel, aber anstelle der Oberkante des Fußbodens dient die Oberkante der Wand als oberer Messpunkt. Bei Pult-, Bogen- und Tonnendächern wird wie beim Dreiecks- und Trapezgiebel verfahren. Die Messung erfolgt bis zum Scheitelpunkt beziehungsweise bei Pultdächern an der höheren Seite. Pyramiden- und Zeltdächer haben nur Traufseiten und werden wie diese berechnet. Als Messpunkt gilt die Spitze des Daches.