Wie viel der Giebelwand zählt für die Abstandsfläche?
In den Landesbauordnungen gibt es unterschiedliche Berechnungsvorschriften. Darüber hinaus kann der örtliche Bebauungsplan die Berechnungsweise ändern. Grundsätzlich wird die Giebelwand (Traufhöhe bis First) anteilig berechnet. Es gibt folgende Verfahren:
- Ein Drittel der Höhe bis zum First wird angerechnet
- Die Gesamthöhe (Traufhöhe und Giebelhöhe) wird mit einem Faktor multipliziert
- Für die Flächenrelation wird die reale Fläche durch die fiktive Giebelfläche geteilt
- Bei großen Dachneigungen (70 bis 75 Prozent) wird die gesamte Dachhöhe gerechnet
Was ist das Privileg bei der Abstandsfläche einer Giebelwand?
Das 16-Meter-Privileg halbierte unter bestimmten Voraussetzungen die Abstandsflächen. Diese Sonderregelung, auch Schmalseitenprivileg genannt, gibt es nicht mehr. Alle Landesbauordnungen haben sie durch eine Abstandsflächenberechnung der gesamten Giebelseite mit Faktoren ersetzt.
Welche Abstandsfläche gilt für den Ortgang der Giebelwand?
Der Ortgang als umlaufender Abschluss der Giebelwand darf bis zu 1,50 Meter vorstehen, ohne dass er abstandsflächenrelevant zu sein. Er fällt unter die Regelung für untergeordnete Bauteile, zu denen Dachüberstände gehören.