Gibt es Ausnahmen für Grenzabstände bei Grenzbebauung?
Eine Grenzbebauung ist immer nur in Ausnahmen gestattet und benötigt immer eine besondere Genehmigung. Wird eine solche Bebauung gestattet, kann auch genehmigt werden, dass ein Dachüberstand über die Grundstücksgrenze ragt. Allerdings benötigen Sie hierfür in jedem Fall die schriftliche Einwilligung Ihres Nachbarn.
Vorsicht: Wenn Sie einen bestehenden Dachüberstand auf ein Nachbargrundstück rückbauen, dürfen Sie nicht zwangsläufig einen neuen Dachüberstand über die Grundstücksgrenze ragen lassen! Die genauen Regelungen bei Ihnen vor Ort können Sie der Bauordnung Ihres Bundeslandes entnehmen.