Nach Bebauungsplan oder Berechnung der Abstandsfläche
Auf den meisten Bebauungsplänen sind Baufenster ausgewiesen, die die Grundstücksfläche beschreiben, auf denen das Haus gebaut werden darf. Innerhalb des Baufensters darf das Gebäude hin- und hergeschoben werden. An den Grenzlinien befinden sich die sogenannten Baulinien.
Es gibt Bebauungspläne, die bauliche Anlagen mit normalen Dimensionierungen platzieren und eine Berechnung der Abstandsfläche nicht notwendig ist. Auch der Abstand der Grundstücksgrenze zur Straße kann ausgewiesen sein. Wichtig zu beachten ist der mögliche Abstand der Terrasse zur Grundstücksgrenze, die nicht über die Baugrenze hinausragen darf.
Der Bebauungsplan ist das wichtigste Regelwerk
Der örtliche Bebauungsplan überstimmt die Landesbauordnungen. Hierin können Grenzabstände definiert werden, die das Berechnen mit Faktor obsolet machen. So können beispielsweise auch Grenzbebauungen mit keinen oder sehr geringen Abständen wie für Reihenhäuser notwendig ausgewiesen werden.
Wie weit muss ein Haus von der Grundstücksgrenze entfernt sein
In der folgenden Tabelle finden sich die Multiplikationsfaktoren zur Grenzflächenberechnung, die in den einzelnen Bundesländern gelten. In allen Ländern gilt der Faktor eins für Dächer mit siebzig Grad Neigung. Dächer mit niedrigerem Neigungsgrad werden meist zu einem Drittel berücksichtigt.
Bundesland | Berechnungsfaktor | Mindestabstand in Metern |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 0,4, lokal auch 0,2 | 2,5 |
Bayern | 1,0, lokal auch 0,5 | 3 |
Berlin & Brandenburg | 0,4 | 3 |
Bremen | 0,4 | 3, lokal auch 2,5 |
Hamburg | 0,4 | 2,5 |
Hessen | 0,4, lokal auch 0,2 | 3 |
Mecklenburg-Vorpommern | 0,4 | 3 |
Niedersachsen | 0,5, lokal auch 0,25 | 3 |
Nordrhein-Westfalen | 0,8, lokal auch 0,25-0,5 | 3 |
Rheinland-Pfalz & Saarland | 0,4, lokal auch weniger | 3 |
Sachsen & Sachsen-Anhalt | 0,4 | 3 |
Schleswig-Holstein | 0,4 | 3 |
Thüringen | 0,4, lokal auch 0,2 | 3 |