Drei Parteien sind involviert
Wenn ein Bienenstock in einem Garten aufgestellt wird, müssen die Interessen von drei Parteien in Einklang gebracht werden. Der Imker selber muss die Bienen gut erreichen und versorgen können. Das Bienenvolk braucht einen biologisch, botanisch und ökologisch geeigneten Standort und die Nachbarn sollten geringstmöglich beeinträchtigt werden.
Da Bienen beim Ausfliegen Flugkorridore bilden, ist die Ausrichtung zur Grundstücksgrenze oft von wesentlicher Bedeutung. Mit ein paar Kniffen können die Bienen auf natürliche Weise dazu „gezwungen“ werden, beim Ausfliegen rasch an Höhe gewinnen zu müssen. Anpflanzungen von Hecken und Sträuchern in zugelassener Höhe bilden natürliche Barrieren.
Schnell an Höhe gewinnen lassen
Steigen die Bienen schnell auf, minimiert sich schon die bloße Wahrnehmung durch die Nachbarn, die mehrere Meter noch fliegende Bienen kaum noch bemerken. Da aber der Abflug der Bienen über das Imkergrundstück erfolgen muss, ist ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von drei Metern eine kaum zu beanstandende Distanz.
Ob der Bienenstock sachgerecht und ohne übermäßige Beeinträchtigung des Nachbarn platziert ist, stellt nicht die Baubehörde fest. Ein Sachverständiger wie ein professioneller Imker muss hinzugezogen werden. Vor dem Aufstellen eines oder mehrerer Bienenstöcke ist immer eine Konsultation mit Ortsbegehung mit einem Experten ratsam.
Wenig administrative Anforderungen
Anders als bei beispielsweise einem Hühnerstall erzeugen Bienen nur mäßig Geräusche und keine Gerüche. Folgende Voraussetzungen sollten bei der Ansiedelung von Bienenvölkern berücksichtigt werden:
- Ausrichtung des Ausflugslochs soll eine schnell steigende Ausflughöhe verursachen
- Beim Veterinäramt anmelden (Bienen sind im Zivilrecht gefährdete Wildtiere)
- Den Bienen Trinkmöglichkeiten anbieten, um sie vom Nachbargrundstück fernzuhalten
- Mieter müssen für Bienenhaltung beim Vermieter Zustimmung einholen
- Pro Bienenvolk 200 Quadratmeter Fläche einkalkulieren