Diese rechtlichen Vorschriften spielen eine Rolle
Grundsätzlich ist jeder Bau eines Carports genehmigungspflichtig. Das gilt auch und besonders dann, wenn der Carport an eine bestehende Garage angebaut werden soll. Verschiedene Vorschriften können dabei eine Rolle spielen. Relevant sind vor allem:
- die Landesbauverordnung Ihres Bundeslandes,
- der Bebauungsplan Ihrer Kommune,
- weitere lokale Vorschriften.
Vorschriften der Landesbauverordnungen
Die Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer machen verschiedene Vorgaben dazu, wann ein bestimmtes Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. Ein Carport ist dabei in jedem Bundesland grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen nur, wenn der Carport eine gewisse Höhe und Grundfläche nicht überschreitet. Da diese sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, sollten Sie direkt in der für Sie gültigen Landesbauverordnung nachsehen.
Kommunale Vorschriften
Doch auch Vorschriften Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Besonders wichtig sind hierbei die Vorgaben des Bebauungsplanes, da dieser quasi die „Spielregeln“ definiert, nach denen im jeweiligen Baugebiet gebaut werden darf. Der Bebauungsplan kann bei einem Carport zusätzliche Angaben zur genehmigungsfreien Größe machen. Dabei geht es meist vor allem um den Abstand, der zum Haus des Nachbarn eingehalten werden muss.
Wie erhalte ich eine Baugenehmigung für meinen Carport?
Um eine Baugenehmigung für Ihren Carport Anbau zu erhalten, müssen Sie bei der lokalen Baubehörde einen sogenannten Bauantrag stellen. Da es sich beim Anbau eines Carports an eine Garage um ein eher schwieriges Bauvorhaben handelt, lassen Sie sich bei der Vorbereitung des Antrags am besten von einem Fachanwalt helfen – das spart Kosten und Ärger.
Was passiert, wenn ich den Carport ohne Genehmigung anbaue?
So mancher Bauherr fragt sich, ob er auf die Baugenehmigung nicht einfach verzichten kann. Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter. Davon ist allerdings dringend abzuraten. Denn wenn sich ein Nachbar beschwert oder die Gemeinde auf Ihren Bau aufmerksam wird, drohen nicht nur empfindliche Bußgelder. Im schlimmsten Fall könnten Sie sogar gezwungen werden, den Carport auf eigene Kosten wieder abzureißen. Eine nachträgliche Baugenehmigung ist in den seltensten Fällen möglich.