Einleitung des Drainagewassers
Um das von der Drainage abgeleitete Wasser irgendwo loszuwerden, muss die Drainage an einen bestimmten Punkt angeschlossen werden. Denkbar und möglich sind dabei:
- Versickerungen und Versickerungsschächte
- Kanalanschlüsse
- Direkteinleitungen in Flüsse und Fließgewässer
Versickerung
Grundsätzlich ist eine Versickerung der übliche und angestrebte Weg, um das Drainagewasser abzuleiten. Dafür kann entweder das Drainagerohr selbst dienen, über das das aufgefangene Wasser versickert, oder aber ein sogenannter Sickerschacht (vor allem bei der Entwässerung von Grundstücken).
In einem Sickerschacht wird das Wasser aus der Drainage gesammelt und kann nach und nach im Boden versickern. Versickerungsschächte können verschiedene Formen und Größen haben und müssen immer zusammen mit der Drainage geplant werden. Eine Rolle für das Aussehen des Sickerschachts und seine Ausführung spielt auch immer die Bodenbeschaffenheit am jeweiligen Ort.
Kanalanschlüsse
Das Einleiten des Drainagewassers in einen öffentlichen Kanal ist in vielen Gemeinden verboten. In einigen Gemeinden ist allerdings eine Einleitung in den Regenwasserkanal zulässig.
Aufgrund zunehmender Bedenken bezüglich des Hochwasserschutzes gehen jedoch immer mehr Gemeinden dazu über, eine Einleitung zu verbieten. Das aufgefangene und abgeleitete Niederschlagswasser soll möglichst zeitversetzt in die Flüsse gelangen, und nicht zeitgleich mit der übrigen Niederschlagsmenge.
Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal ist grundsätzlich verboten, da es sich bei Drainagewasser nicht um Schmutzwasser, sondern um Niederschlagswasser handelt. Erkundigen Sie sich deshalb immer zuerst beim zuständigen örtlichen Amt, wo Sie Ihre Drainage anschließen dürfen und welche Vorschriften dafür gelten.
Einleitung in Flüsse und Fließgewässer
Für eine Direkteinleitung in Flüsse und Fließgewässer wird es in den seltensten Fällen eine Gelegenheit geben. Sollte dies dennoch der Fall sein, ist auch hier eine Genehmigung der Behörde erforderlich. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall auch hier vorher bei der zuständigen Behörde.