Einleitung der Drainagewassermenge in die Kanalisation
Würde man eine Drainage an das Fallrohr anschließen, würde das Drainagewasser gemeinsam mit dem Oberflächenwasser (Niederschlagswasser) vom Dach in die Kanalisation gelangen, wenn das Niederschlagswasser dorthin abgeleitet wird.
In den meisten Gemeinden ist das mittlerweile nicht mehr zulässig, dass Oberflächenwasser in die Kanalisation geleitet würde. Der Sinn hinter diesem Verbot ist, einen vorhandenen Regenwasserkanal bei Starkregen nicht durch zusätzliches Niederschlagswasser zu überlasten, und damit ein Hochwasser in den Vorflutern (Flüssen) zu riskieren, sondern dieses Niederschlagswasser erst zeitverzögert in die Flüsse zu leiten.
In einen Schmutzwasserkanal (wenn jeweils ein Niederschlagswasser- und Schmutzwasserkanal existiert) darf Niederschlagswasser keinesfalls eingeleitet werden. Das ist verboten, um die Kläranlagen nicht zusätzlich mit Niederschlagswasser zu
In einen Mischwasserkanal ist eine Einleitung schon aus technischen Gründen problematisch und meist ohnehin nicht machbar. Zudem würde die erhöhte Belastung von Mischwasserkanälen durch die großen Wassermengen aus den Drainagen.
Geht das Fallrohr natürlich zu einer Regenwasserversickerung, stellt das Ganze kein Problem dar. Das kann zum Beispiel ein schon vorhandener Sickerschacht sein.
Vorschriften zur Entwässerung
In der Regel wird bei einer vorhandenen Drainage vom zuständigen Amt vorgeschrieben, was mit dem Drainagewasser zu geschehen hat. In der Regel ist das Versickern auf dem eigenen Grundstück.
Dabei muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Mindestabstände zu Gebäuden, Grundstücksgrenzen und Bäumen eingehalten werden. Außerdem muss die Versickerungseinrichtung für die anfallende Wassermenge und die jeweils vorhandene Bodenbeschaffenheit (Versickerungsgeschwindigkeit, Bodengutachten) geeignet sein.
Das ist dem Amt in der Regel durch eine fachgerechte Planung nachzuweisen.