Funktion der Entwässerung
Drainagen dienen in der Regel dazu, Niederschlagswasser oder Sickerwasser von Gebäudeteilen fernzuhalten, so dass das Wasser diese nicht berührt. Damit wird der Wasserdruck auf das Gebäude vermindert.
In anderen Fällen kann auch Niederschlagswasser aus dem Boden abgeleitet werden, etwa bei einer Entwässerung eines Grundstücks, um zu hohe Wasserstände bei schleckt versickerungsfähigen Böden zu vermeiden.
In beiden Fällen muss das aufgefangene Wasser an irgendeinen Punkt abgeleitet werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Versickerung
- Einleitung in einen Regenwasserkanal
- Einleitung in Flüsse
Versickerung
Versickerung ist der grundsätzlich vorgesehene Weg, den Drainagewasser nehmen soll. Es soll über die Schicht aus Sickerkies im Boden versickern. Die meisten Drainage-Anlagen sind so geplant, dass dieser Weg gewählt wird.
Bei Entwässerungen von Grundstücken bedient man sich dabei häufig eines sogenannten Versickerungskanals, in dem das aufgefangene Wasser dann geordnet versickern kann.
Einleitung in einen Regenwasserkanal
In vielen Gemeinden ist es noch erlaubt, Drainagewasser in den Regenwasserkanal einzuleiten. (Grundsätzlich ist das von der Drainage abgeleitete Wasser ja auch Niederschlagswasser). Viele Gemeinden sind allerdings dazu übergegangen (als aktiven und passiven Hochwasserschutz) eine Einleitung in den Regenwasserkanal zu verbieten. Hier müssen dann technisch andere Lösungen getroffen werden.
Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal ist grundsätzlich verboten, da es sich um Niederschlagswasser und nicht um Schmutzwasser handelt. In den Fällen, wo ein sogenannter Mischkanal vorliegt, kann eine Einleitung fallweise zulässig sein.
In jedem Fall ist hier aber bei jeder Einleitung in einen öffentlichen Kanal eine Zustimmung durch die jeweils zuständige Behörde erforderlich. Erkundigen Sie sich also zuerst immer danach, ob eine Einleitung tatsächlich erlaubt ist.
Einleitung in Flüsse
Eine direkte Einleitung in Flüsse ist in nur sehr wenigen Fällen überhaupt möglich. Falls das der Fall sein sollte, wenden Sie sich ebenfalls an die zuständige Behörde mit einer Anfrage, ob das genehmigt ist. Das kann regional unterschiedlich sein.