Funktion der Entwässerung
Drainagen dienen für gewöhnlich dazu, Niederschlagswasser oder Sickerwasser von Gebäudeteilen fernzuhalten, so dass das Wasser diese nicht berührt. Dadurch wird der Wasserdruck auf das Gebäude reduziert.
In anderen Fällen kann Niederschlagswasser auch aus dem Boden abgeleitet werden, z.B. bei der Entwässerung eines Grundstücks, um bei schlecht versickerungsfähigen Böden zu hohe Wasserstände zu vermeiden.
In beiden Fällen muss das aufgefangene Wasser an irgendeinen Punkt abgeleitet werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Versickerung
- Einleitung in einen Regenwasserkanal
- Einleitung in Flüsse
Versickerung
Die Versickerung ist der grundsätzlich vorgesehene Weg für das Drainagewasser. Es soll über eine Schicht aus Sickerkies im Boden versickern. Die meisten Drainageanlagen sind so konzipiert, dass diese Methode gewählt wird.
Bei der Entwässerungen von Grundstücken kommt häufig ein sogenannter Versickerungskanal zum Einsatz, in dem das aufgefangene Wasser dann geordnet versickern kann.
Einleitung in einen Regenwasserkanal
In einigen Gemeinden ist es immer noch erlaubt, Drainagewasser in den Regenwasserkanal einzuleiten. (Grundsätzlich ist das von der Drainage abgeleitete Wasser auch Niederschlagswasser). Viele Gemeinden sind jedoch dazu übergegangen (als aktiver und passiver Hochwasserschutz), die Einleitung in den Regenwasserkanal zu verbieten. Hier müssen dann andere technische Lösungen gefunden werden.
Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal ist grundsätzlich verboten, da es sich um Niederschlagswasser und nicht um Schmutzwasser handelt. In den Fällen, in denen ein sogenannter Mischkanal vorliegt, kann eine Einleitung im Einzelfall zulässig sein.
In jedem Fall ist aber für jede Einleitung in einen öffentlichen Kanal eine Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde erforderlich. Erkundigen Sie sich daher immer zuerst, ob eine Einleitung tatsächlich erlaubt ist.
Einleitung in Flüsse
Eine direkte Einleitung in Flüsse ist nur in sehr wenigen Fällen überhaupt möglich. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie sich ebenfalls bei der zuständigen Behörde, ob das zulässig ist. Das kann je nach Region variieren.