Grundsätzliche Anforderungen
Die Druckleitung ist das zentrale Steigrohr an einer Hebeanlage, durch das gesammeltes Abwasser in die erforderliche Höhe gepumpt wird. Es sitzt an der Oberseite der Anlage und mündet in die halbrunde Rückstauschleife. Die Leitung muss einen durchgängigen Querschnitt ohne Verjüngung besitzen.
Hier entsteht der Druck, den die Pumpe leisten kann im Zusammenspiel mit der Konsistenz des Abwassers, das mehr oder weniger feste Stoffe mit sich führt. Die Druckleitung muss aus einem Material bestehen, dass dem Druck widersteht und im vorgeschriebenen Bereich der Fließgeschwindigkeit funktioniert.
Gängige und geeignete Rohrmaterialien
Wenn die Druckleitung einer Hebeanlage verlegt wird, stehen folgende Materialien zur Auswahl:
- Edelstahlrohr
- KML-Rohr (Gusseisen)
- Kupferrohr
- PE-HD-Rohr (Polyethylen)
- PP-Rohr (Polypropylen)
- PVC-U-Rohr (Polyvinylchlorid nur bei kleiner Nennweite)
- SML-Rohr (Grauguss)
- TML-Rohr (Gusseisen)
Hochtemperaturrohre (HT) sind aufgrund mangelnder Druckresistenz nicht geeignet.
Querschnitte und Nennweiten
Nach der DIN EN 12050 sind Nennweiten für das Steigrohr der kleinen und kompakten Hebeanlage zur besonderen Verwendung (Typ drei) zwischen DN 20 und DN 40 zu verwenden.
Bei Anlagen für Schwarzwasser mit Schneidewerk für Fäkalien muss mindestens DN 32 gewählt werden, ohne Schneidewerk mindestens DN 80 (Typ eins). Wenn nur Grauwasser durch die Druckleitung gepumpt wird (Typ zwei), beträgt die Mindestnennweite wie bei zerkleinerten Fäkalien DN 32.
Bei den Typen zwei und drei kann zwischen einem Absperrschieber oder einem Rückflussverhinderer mit Lüftvorrichtung gewählt werden. Bei Typ eins muss ein Absperrschieber hinter einem Rückflussverhinderer vorhanden sein.
Druckresistenz der Druckleitung
Die DIN EN 12056 sieht vor, dass die Leitung mindestens das Anderthalbfache des Pumpenhöchstdrucks standhalten können muss. Daraus ergibt sich die erforderliche Wandstärke, die materialabhängig ist.