Einbauhöhe in Abhängigkeit von der Konstruktionsweise wird von der DIN geregelt
Fließestriche können heute in allen Bereichen eingesetzt werden – im Wohnbereich oder in Nutzräumen, mit oder ohne Fußbodenheizung oder als Verbund- bzw. Gleitestrich in Keller und Garage. Beliebt ist Fließestrich vor allem deshalb, weil er beim Einbau auf der Baustelle nicht mehr verdichtet werden muss und selbstnivellierend ist. Das heißt, durch seine flüssige Konsistenz ist er in der Regel von vornherein von selbst immer eben. Das spart Zeit, Aufwand und Arbeitskräfte auf der Baustelle. In der Regel handelt es sich bei Fließestrichen um sogenannte Anhydridestriche aus Calciumsulfat. Theoretisch kann man auch aus Zementestrichen einen Fließestrich herstellen, was aber nur sehr selten gemacht wird und aufgrund der Materialeigenschaften einige Nachteile hat. Wie hoch ein Calciumsulfat-Fließestrich sein muss, hängt von der jeweiligen Konstruktionsweise ab. Die DIN gibt für die einzelnen Konstruktionen sogenannte Mindestnenndicken vor.
Schwimmende Estriche und Heizestriche
Wird der Fließestrich im Wohnbereich als schwimmender Estrich auf einer Dämmschicht eingebaut, gilt hier eine Mindestnenndicke von 35 mm für die Estrichschicht. Wenn der Estrich den Anforderungen der Härteklasse F4 nach DIN 13813 entspricht, liegt seine Härteklasse darüber und es gilt eine Mindestnenndicke von 30 mm. Bei Heizestrichen ist die Situation anders: Hier gilt für alle Heizungssysteme, deren Rohre im Estrich liegen, eine Mindestrohrüberdeckung von 45 mm in der Klasse F4, für alle höheren Klassen gelten 30 mm. Die Dicke des Fließestrichs hängt hier also auch maßgeblich vom Durchmesser der Heizrohre ab.
Verbund- und Gleitestriche
Für Verbundestriche gibt es keine Werte, bei Gleitestrichkonstruktionen gilt für Calciumsulfatestriche eine Mindestnenndicke von 30 mm beim Einbau.