Einbauhöhe in Abhängigkeit von der Konstruktionsweise wird von der DIN geregelt
Fließestriche können heute in allen Bereichen verwendet werden – im Wohnbereich oder in Nutzräumen, mit Fußbodenheizung oder ohne, oder als Verbund- oder Gleitestrich in Keller und Garage. Beliebt ist Fließestrich vor allem deshalb, weil man ihn auf der Baustelle beim Einbau nicht mehr verdichten muss, und weil er selbst nivellierend ist. Durch seine flüssige Konsistenz ist er also in der Regel schon von vornherein ganz von selbst immer eben. Das erspart Zeit, Aufwand und Arbeitskräfte auf der Baustelle. In der Regel sind Fließestriche ein sogenannter Anhydrid-Estrich aus Calciumsulfat. Aus Zementestrich kann man theoretisch zwar auch einen Fließestrich herstellen, das wird aber nur sehr selten gemacht und hat einige Nachteile wegen der Materialeigenschaften. Wie hoch man einen Calciumsulfat-Fließestrich aber nun muss, hängt jeweils von der Konstruktionsweise ab. Die DIN gibt dabei für die einzelnen Konstruktionen sogenannte Mindestnenndicken vor.
Schwimmende Estriche und Heizestriche
Wird der Fließestrich in Wohnbereichen als schwimmender Estrich auf einer Dämmschicht eingebaut, gilt hier eine Mindestnenndicke von 35 mm für die Estrichschicht, wenn der Estrich den Anforderungen der Härteklasse F4 nach DIN 13813 entspricht, liegt seine Härteklasse darüber, gelten 30 mm als Mindestnenndicke. Bei Heizestrichen liegt die Situation anders: Hier gilt bei allen Heizungssystemen, deren Rohre im Estrich liegen eine Mindestrohrüberdeckung von 45 mm in Klasse F4, für alle höheren Klassen gelten 30 mm. Hier hängt die Fließestrich Dicke also wesentlich auch vom Durchmesser der Heizrohre ab.
Verbund- und Gleitestriche
Für Verbundestriche gibt es keine Werte, bei Gleitestrichkonstruktionen gelten für Calciumsulfatestriche mindestens 30 mm Mindestnenndicke beim Einbau.