Anbau nicht gleich Anbau
Die Planung beruht darauf, was wie angebaut werden soll. Eventuell sollten Sie bereits zukunftsorientiert planen, wenn nicht wirklich auszuschließen ist, dass der dann bereits erfolgte Anbau beispielsweise durch eine weitere Etage oder eine Dachterrasse erweitert wird.
Je nach diesen Möglichkeiten sollte das beim Fundament in jedem Fall berücksichtigt werden, da das zukünftige Vorhaben ansonsten womöglich wegen eines nicht ausreichenden Fundaments nicht mehr durchgeführt werden kann.
Verschiedene Arten von Anbauten benötigen unterschiedliche Fundamente
Dann müssen noch die rechtlichen Aspekte geklärt werden, die abhängig davon, was angebaut werden soll, völlig unterschiedlich ausfallen können:
- Anbau von Wohnfläche in Haushöhe mit Dachanbau
- Anbau einer separaten (abgeschlossenen) Wohnfläche)
- Lagerfläche
- Terrasse oder Wintergarten
Baugenehmigungspflicht berücksichtigen
Je nach Bundesland und Bauvorhaben kann es nötig sein, vorab eine Baugenehmigung einzuholen. Die Baugenehmigung wiederum setzt einen planenden Architekten voraus. In diesem Fall sind die Anforderungen an das Fundament mit dem Architekten im Rahmen der Erfordernisse abzusprechen. Bei kleineren Bauvorhaben wie einer Terrasse oder einem Wintergarten ist abhängig vom Bundesland ebenfalls eine bzw. keine Baugenehmigung erforderlich.
Verschiedene Ausführungen vom Fundament beim Anbau
Unterschiede bei einem solchen Anbau gibt es auch bei der Ausführung vom Fundament. So kann gegebenenfalls ein Streifenfundament ausreichend sein, welches durch eine Bodenplatte ergänzt wird.
Eventuell ist aber sogar ein Plattenfundament notwendig. Außerdem kann umlaufend um den Grundriss des Fundaments zum Anbau eventuell noch eine Frostschürze erforderlich sein. In jedem Fall ist die grundsätzliche Frostsicherheit vom Fundament zu berücksichtigen.
Bestehendes und neues Fundament miteinander verbinden
Bei großen Bauvorhaben wie einer Wohnraumerweiterung kann es darüber hinaus erforderlich sein, dass das bestehende Fundament mit dem neuen Fundament verbunden wird. Die Verbindung erfolgt dann über Baustahlarmierung. Wie diese konkret durchzuführen ist, sollte mit einem Statiker oder Architekten abgeklärt werden, der aufgrund der bei großen Bauvorhaben benötigten Baugenehmigung ohnehin einen entsprechenden Bauplan zu erstellen hat.
Aufbau des Fundaments
Ansonsten ähnelt die Vorgehensweise dem herkömmlichen Erstellen von einem Fundament. Eine Schotterschicht ist auf dem verdichteten Untergrund anzulegen und ebenfalls zu verdichten. Nach der Abdichtung erfolgen eine Sauberkeitsschicht und eventuell eine Dämmung. Dann erst das eigentliche Fundament.