Schritt für Schritt die Vorgaben durcharbeiten
Ein Gartenhaus stellt eine praktische und oft auch schöne Ergänzung auf dem Grundstück dar. Es gibt in einigen Bundesländern genehmigungs- und verfahrensfreie Kleinhäuser. Einen Überblick über die lokalen Genehmigungsgrenzen- und Regeln bei der Grenzbebauung an der Grundstücksgrenze finden sich vor allem in:
- Dem örtlichen Bebauungsplan und dem
- Nachbarschaftsrecht des entsprechenden Bundeslandes
Genehmigungsfrei sind je nach Bundesland Gartenhäuser zwischen dreißig und 75 Kubikmeter umbauten Raum oder bis zehn Quadratmeter Grundfläche. Gegenzuprüfen ist das immer mit den Anforderungen in den oben genannten Regelwerken. Die erlaubten Maße reduzieren sich im Außenbereich oder sind nicht ohne Baugenehmigung möglich.
Wichtig sind folgende zwei Gewissheiten, die das Baurecht vorgeben können:
1. Eine Baugenehmigung hat kaum beziehungsweise keinen Einfluss auf den Abstand zur Grundstücksgrenze
2. Es können „Sperrzonen“ auf dem Grundstück unabhängig von der Entfernung zur Grundstücksgrenze bestehen
Bauausführung und Nutzungszweck
Ein Gartenhaus kann in einer relativ großen Bandbreite an Varianten entstehen und genutzt werden. Generell gilt, dass es nicht für dauerhafte Wohnzwecke geeignet sein darf. Die Grenzen werden von Baubehörden sehr unterschiedlich streng ausgelegt.
Sind Einrichtungen für den Aufenthalt wie Feuerstelle, Heizmöglichkeit, Kochgelegenheit, Schlafgelegenheit und /oder Toilette vorhanden und genehmigt, muss auf jeden der Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von drei Metern eingehalten werden.
Die Höhe von drei Metern und die Länge an der Grundstücksgrenze von acht Metern dürfen nie überschritten werden. Für genehmigungsfreie Gartenhäuschen ist je nach Bundesland ein Mindestabstand von einem halben bis zu einem Meter vorgeschrieben.
Wird ein Gartenhaus nur zur Aufbewahrung von Gegenständen und für gelegentlichen Aufenthalt genutzt, kann es bis an die Grundstücksgrenze gesetzt werden, wenn der Nachbar zustimmt und die Landesbauordnung und der Bebauungsplan das nicht ausschließen. In diesem Fall kann von einem Gerätehaus oder Schuppen gesprochenn werden.
Manchmal ändern Form und Nutzung die Bedingungen
Zu beachten sind auch Vorschriften, die artverwandte bauliche Nebenanlagen regeln. So kann beispielsweise der befestigte Vorplatz eines Gartenhauses als Terrasse gewertet werden.
Vorstellbar ist auch ein relativ offenes Gartenhaus, dass dann eher den Regeln für einen Pavillon folgen muss. Sollen sich auch nur zeitweise Menschen am und im Gartenhaus aufhalten, sollten die Abstandsregeln immer besonders gründlich geprüft werden.