Geruchsbelästigung laut Düngeverordnung minimieren
Belästigung durch Gestank ist ein höchst subjektiver Tatbestand. Geruch ist objektiv nicht messbar und die Geruchsschwellen der Menschen sind sehr unterschiedlich ausgeprägt. Anders als bei anderen Geruchsquellen im Garten wie Kompost kann bei der Düngung mit Gülle nur sehr gering auf die Ammoniakausdünstungen eingewirkt werden.
Für die Landwirtschaft gibt es eine Düngeverordnung, die den Landwirten vorschreibt, dass die stinkenden Ammoniakausdünstungen bestmöglich verhindert werden müssen. Nach dem Ausbringen muss die Gülle (auch Jauche, Geflügelkot und Pferdemist) schnellstmöglich (höchstens vier Stunden) in den Boden eingearbeitet werden. Was auf einem Acker möglich ist, lässt sich in einem privaten Garten allerdings nur begrenzt umsetzen.
Regeln rund um das Düngen mit Gülle
Anders als bei Mülltonnen lässt sich das Verwehen des Geruchs auch beim Einhalten von Mindestabständen zur Grundstücksgrenze nicht verhindern. Daher ist es im Prinzip egal, wo die Gülle ausgebracht wird. Um außerordentliche Geruchsbelästigung zu reduzieren, schreibt die Düngeverordnung zur Gülledüngung folgendes vor:
- Der Gartenboden und die Beete dürfen nicht mit Wasser gesättigt sein (beispielsweise nach intensivem Regen), da sie sonst die Gülle nicht aufnehmen
- Es dürfen keine Pfützen und/oder stehenden Wasserlöcher vorhanden sein
- Der Gartenboden darf nicht gefroren sein
- Es dürfen kein Schnee oder Schneereste vorhanden sein
- Um jedes Gewässer (Bach, Teich) muss ein Abstand von einem Meter eingehalten werden (in Hanglagen vergrößert sich der Mindestabstand auf drei bis zehn Meter)
Bevor mit Gülle oder ähnlichen organischen Mitteln gedüngt wird, sollte zweifelsfrei festgestellt werden, ob das von Amts wegen erlaubt ist (Grundwasser, Wasserschutzgebiet).
Idealerweise wir zum Düngen ein Zeitpunkt ausgesucht, an dem in näherer Zukunft mit Regen zu rechnen ist, der die Gülle in den Boden einschwemmt. In trockenen Zeiten hilft das künstliche Einschwemmen mit dem Wasserschlauch.