Klein und kompakt oder groß und im Schacht
Hebeanlagen gibt es in vielen Varianten. Kleine Kompaktanlagen hinter oder unter einer Toilette oder Waschmaschine liegen im ständigen Sichtfeld. Die Betriebsfähigkeit beweist sich bei jedem Gebrauch aufs Neue. Bei größeren ausgelagerten Hebeanlagen in einem Schacht muss eine gezielte regelmäßige Kontrolle und Wartung erfolgen.
Je größer die Anlage ist, desto stärker ist das Abnutzungs- und Verschmutzungspotenzial. Jedes bewegliche Bauteil und die Pumpe sind neuralgische Punkte. Für Privathaushalte werden folgende Intervalle als Höchstdauer in der DIN 1998 und EN 12056 empfohlen:
- Hebeanlage im Mehrfamilienhaus alle sechs Monate
- Hebeanlage im Einfamilienhaus jährlich
Betriebsfähigkeit und Dichtigkeit sollten einmal monatlich geprüft werden, was bei einer ständig im Sichtfeld befindlichen Hebeanlage entfällt.
Wartungsarbeiten an einer Hebeanlage
Für eine turnusmäßige Wartung sollte ein Fachbetrieb beauftragt werden, um Herstellergewährleistung und Versicherungsschutz bei Wasserschaden zu erhalten. Bei der Wartung werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- Dichtigkeitsprüfung aller Ab- und Zuleitungen einschließlich Druckleitung mit Material auf Müdigkeit
- Befestigungen aller Bauteile insbesondere der Druckleitung
- Klappen und Schieber auf Leichtgängigkeit prüfen und säubern
- Komplette Innenreinigung der Hebeanlage einschließlich Pumpe, Schneidwerk und
Tank
beziehungsweise Pumpensumpf
- Materialkontrolle auf Risse und Versprödungen
- Abschließendes Durchspülen und Funktionskontrolle
- Erstellen eines Durchführungsprotokolls
Frostschutz bedenken
Bei einem außen liegenden Schacht beziehungsweise einem Pumpensumpf darf die Frostgefahr nicht vergessen werden. Natürlich kann auch Abwasser einfrieren, sich dadurch ausdehnen und die Pumpe und Anlagenteile bis hin zur Schachtwand zerstören.
Diesem Risiko kann mit Dämmung, Frostschutzmittel und Rohrbegleitheizung begegnet werden. Zur Wartung gehört dann auch die Kontrolle, ob der gewählte Schutz seine Funktion ordnungsgemäß erfüllt.