Unterschiedliche Fristen für Warm- und Kaltwasserzähler
Obwohl Kaltwasserzähler mittlerweile in vielen Bundesländern für Neubauten verpflichtend vorgeschrieben sind, gibt es im Altbestand auch immer noch etliche Wohnungen ohne eigenen Kaltwasserzähler. Während das (im Verbrauch teurere) Warmwasser eher häufig separat erfasst wird, setzten die Vermieter von Mehrfamilienhäusern beim Kaltwasser in der Vergangenheit oft lieber auf andere Abrechnungsmethoden. So wurde (und wird) der Kaltwasserverbrauch nicht selten nach einem Pro-Kopf-Schlüssel oder anhand der jeweiligen Quadratmeterzahl der Wohnfläche einer Wohnung abgerechnet.
Das Nicht-Vorhandensein einzelner Kaltwasserzähler ist dabei aber längst nicht immer als eine negativ zu wertende Entscheidung des Vermieters zu betrachten. Einmal eingebaut verursachen Kaltwasserzähler nämlich auch nach der Installation noch regelmäßig weitere Kosten, die dann meist auf die Mieter umgelegt werden können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die installierten Wasserzähler selbst bei grundsätzlicher Funktionstüchtigkeit bereits nach wenigen Jahren ausgetauscht und ersetzt werden müssen.
In Deutschland gelten hierfür offiziell die folgenden Eichfristen:
- Wärmemengenzähler: 5 Jahre
- Warmwasserzähler: 5 Jahre
- Kaltwasserzähler: 6 Jahre
Kann man sich diesen Aufwand sparen?
Die Kosten für den Austausch der Wasserzähler sind an sich nicht übermäßig hoch. Allerdings lässt sich ein Austausch nicht einfach in Eigenregie erledigen, da die amtlich geeichten Geräte von hierfür zugelassenen Fachbetrieben installiert werden müssen.
Sollte in Ihrer Mietwohnung bislang noch kein eigener Kaltwasserzähler installiert sein, sollten Sie zunächst gut überlegen, ob Sie den Vermieter wirklich zum Einbau drängen wollen. Die positiven Aspekte einer wirklich fairen und exakten Abrechnung des Verbrauchs werden mitunter durch die hohen Zusatzkosten für den regelmäßigen Zähleraustausch und durch den Aufwand des Zählerablesens wettgemacht.
Rechtlich betrachtet können je nach Bundesland allerdings verpflichtende Vorschriften für den Einbau und regelmäßigen Austausch der Kaltwasserzähler zum Tragen kommen.
Was droht bei Verstößen?
Lassen Vermieter den Austausch der Kaltwasserzähler nicht regelmäßig im Abstand von 6 Jahren vornehmen, so droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld auf Anordnung durch die zuständige Eichbehörde.
Außerdem können Mieter in manchen Fällen mitunter auch die Richtigkeit der Nebenkostenabrechnung in Zweifel ziehen, wenn diese mit den Werten nicht geeichter bzw. nicht fristgerecht ausgetauschter Wasseruhren erstellt wurde.