Kellereingang nachträglich bauen: Diese Punkte sind wichtig
Wenn Sie nachträglich einen Kellerabgang bauen wollen, sollten Sie bei der Konstruktion einige wichtige Punkte beachten:
- Nehmen Sie die Hilfe eines Fachbetriebs in Anspruch.
- Planen Sie das Projekt vorher in allen Einzelheiten.
- Erkundigen Sie sich, ob eine Erweiterung der Fundamente nötig ist.
- Lassen Sie die neu entstandene Kelleraußentreppe abdichten.
- Denken Sie auch an eine Verstärkung der Gebäudeabdichtung des Kellers.
Benötige ich eine Genehmigung für den Bau?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Grundsätzlich ist in den meisten Bundesländern nur eine Treppe bis maximal drei Stufen genehmigungsfrei. Da ein Kellerabgang meist deutlich mehr Stufen besitzt, sollten Sie in jedem Fall beim zuständigen Bauamt nachfragen. Dieses wird Ihnen mitteilen, ob eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Ein Bau ohne Genehmigung kann nicht nur eine Geldbuße nach sich ziehen, Sie müssten auch den illegal gebauten Kellerabgang wieder zurückbauen.
Brauche ich einen Statiker für den Bau?
Einen Statiker sollten Sie bereits bei der Planung in jedem Fall hinzuziehen. Denn der nachträgliche Bau eines Kellereingangs kann weitreichende Konsequenzen für die Statik des Gebäudes haben. Zudem könnten die Fundamente ebenfalls einer Veränderung bedürfen – dann ist immer ein Statiker zu befragen. Rechnen Sie die Kosten für den Statiker also fest mit ins Projekt ein.
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Das lässt sich schwer beantworten. Denn das verwendete Material, die Breite und die Stufenanzahl der Treppe lassen den Preis variieren. Allgemein kann für eine Betontreppe mit etwa 2.000 bis 2.500 Euro in Standardausführung gerechnet werden. Dazu kommen aber die Arbeiten für den Aushub, das Abdichten und den Statiker noch hinzu. Grob gerechnet wird für eine Kelleraußentreppe mit etwa 7.000 bis 10.000 Euro gerechnet.