Grundsätzliche Fragen rund um das Wohnen im Souterrain
In vielen europäischen Metropolen waren Souterrain-Wohnräume anstelle von früheren Lagerräumen zu bestimmten Zeiten eine Antwort auf die allgemeine Platznot. Allerdings wurden Häuser dann immerhin oft auch so gebaut, dass die Wohnungen im Souterrain über eigene Zugänge von außen und ausreichend Fensterfläche verfügten. Das lässt sich in der britischen Hauptstadt London besonders gut beobachten, wo ganze Straßenzüge über auffällig gestaltete Treppenabgänge zu den Souterrains verfügen.
Bei einer eher schlechten baulichen Umsetzung können Feuchtigkeit und Kälte in einer Souterrain-Wohnung zum Problem werden. Dagegen haben modern ausgebaute Souterrain-Wohnungen neben einem vergleichsweise günstigen Mietpreis heutzutage oft auch die folgenden Vorteile vorzuweisen:
- gemütlich wirkender „Höhlen-Charakter“
- relativ niedrige Heizkosten
- im Sommer angenehm kühle Temperaturen ohne Klimaanlage
- Zugang über wenige Treppenstufen oder sogar barrierefrei
Natürlich sollte grundsätzlich sichergestellt werden, dass die Nutzung des Souterrains als Wohnfläche auch wirklich den behördlich genehmigten Verhältnissen entspricht. Ist das nämlich nicht der Fall, könnte die Behörde nach einer entsprechenden Anzeige die weitere Nutzung zu Wohnzwecken untersagen. Das kann dramatische Folgen haben, wenn eine Souterrain-Wohnung im Vertrauen auf die bestehenden Verhältnisse gekauft wurde und diese dann doch keinen Bestandsschutz genießen.
Die Berechnung der Wohnfläche einer Souterrain-Wohnung
Trotz der mitunter etwas niedrigeren Wohnqualität unterscheidet sich die Berechnung der offiziellen Wohnfläche einer Wohnung im Souterrain im Wesentlichen nicht von der gleichen Berechnung bei einer Wohnung im ersten Stock. Es gibt zwar mittlerweile Bauvorschriften, die für (neu gebaute) Wohnräume lichte Mindesthöhen im Bereich von 2,20 bis 2,40 m vorschreiben. Alte Gebäude, deren Souterrain seit jeher zulässig als Wohnraum genutzt wurden, genießen in dieser Hinsicht aber meist einen Bestandsschutz.
Mögliche Einschränkungen bei der Wohnflächenberechnung im Souterrain
Interessant wird es, wenn verwinkelte Räume in einem Souterrain (ähnlich wie im Dachgeschoss) über Bereiche verfügen, deren Deckenhöhe niedriger als 2 m ist.
Die Grundfläche von Wohnräumen mit Höhen zwischen 1 und 2 m darf nämlich generell nur zu 50 Prozent in die Berechnung der Gesamtwohnfläche einfließen. Ist die Raumhöhe stellenweise sogar niedriger als 1 m, so darf dieser Bereich überhaupt nicht in die Flächenberechnung mit einbezogen werden.
Dies kann zum Beispiel unterhalb einer Treppe der Fall sein, die aus dem oberen Stockwerk in das Souterrain hinab führt.