Im Spannungsfeld zwischen renovieren, sanieren und bauen
Der Umfang einer Renovierung reicht von leichten optischen Verschönerungen bis zu baulichen und funktionalen Eingriffe und Reparaturen. Ist das Grundgerippe oder Gerüst nicht mehr zu retten oder muss ersetzt werden, nähern sich die Arbeiten rechtlich einem Um- oder Neubau. Vor dem Renovieren sollte unbedingt eine verlässliche rechtliche Auskunft eingeholt werden. Folgende Bauteile können zum „Rohbau“ beziehungsweise Gerippe gezählt werden:
- Fundamente
- Tragende Wandteile und Wände
- Säulen und Stützen
- Dachstuhl oder Dachunterbau
Auch das Entfernen und Versetzen von Außenwänden zählt meist als bauliche Maßnahme. Durch geänderte gesetzliche Grundlagen kann ein Bestandsschutz erlöschen, wenn Veränderungen vorgenommen werden, die den aktuellen Anforderungen nicht genügen. Vor allem eine zu große Laube (mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche) muss ab einem gewissen Eingriffsgrad in die korrekte Größe rückgebaut werden.
Alles muss in der Laube konzentriert werden
In der Größenvorgabe ist ein fest überdachter Freisitz mit einer Terrasenüberdachung integriert. Auch an das Lagern von Gartengerät muss gedacht werden, da ein zweites Bauwerk wie ein Geräteschuppe nicht erlaubt ist. Soll eine Biotoilette eingerichtet werden, muss ein von außen begehbarer abgetrennter Raum geschaffen werden.
Auf optische Eingriffe beschränken
Bei Bausubstanz in akzeptablen Zustand lassen sich folgende Eingriffe realisieren, ohne eine ausdrückliche Genehmigung zu brauchen. Vorgaben durch den Verein sind allerdings immer möglich.
- Anstriche innen und außen
- Neue Dacheindeckung (eventuell mit Materialwechsel)
- Entfernen von Bodenbeläge, Verkleidungen und Wandfüllungen
- Austausch der Fenster und Türen
- Herausnehmen oder Versetzen von nicht tragenden Zwischenwänden