Im eigenen Haus akustisch nicht immer allein
Ein Reihenhaus hat den Vorteil, ein Haus „von der Stange“ zu sein. Sparpotenziale liegen nicht nur in planungstechnischen Duplizität, sondern ergeben sich auch aus dem reduzierten Bauaufwand. Der Aushub für Keller, die Bodenplatte und der Dachstuhl sind typische, gemeinsam angelegte und genutzte Bauteile. Außenwände zwischen den einzelnen Häusern dienen als Trennwände. Das reduziert zusätzlich die Heizkosten.
Bauphysikalisch und akustisch lässt sich eine Reihenhausreihe nicht realisieren, ohne das es zu einigen Berührungspunkten kommt. Jede direkt angrenzende oder durchgängige Konstruktion hat das Potenzial, eine Schallbrücke zu bilden. Bei der Bauplanung, vor dem Bezug oder Kauf eines Bestandsgebäudes sollten folgende neuralgischen Schallübertragungspunkte beachtet und geprüft werden:
- Lagerung der Treppenstufen (Auflager entkoppelt, Wandberührung)
- Trennwände mit Schalldämmung (mindestens zwanzig Millimeter) versehen
- Trageelemente des Dachs und der Decken einschließlich Ringanker
- Verbundene Installationsschächte und Kabelkanäle
- Trittschalldämmung unter harten Bodenbelägen (Dielen, Fliesen, Laminat, Parkett)
- Bei alten Häusern nur eine Trennwand vorhanden (Stärke und Schallverhalten)
Einrichtungen mit schallfördernder Wirkung
- Geräte ohne Fuß- oder Standdämmung (Pumpe, Spül- und Waschmaschine)
- Kaum oder keine Textilien (Gardinen, Stufenauflagen, Teppiche, Vorhänge)
- Möbel direkt auf harten Bodenbelägen (Regale, Stühle)
- Spärlich eingerichtete Räume unterstützen Luftschall durch Halleffekt
- Unterhaltungselektronik ohne Entkoppelung und gegebenfalls angemessener Dämmung
Absprachen mit Bewohnern und Nachbarn
Wer geräuschempfindlich ist, sollte sich darüber bewusst sein, dass ein Reihenhaus nur wenig mehr akustische Unabhängigkeit bietet als eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder Wohnblock. In einer Reihenhaussiedlung gibt es aber keine verbindliche Hausordnung. Daher ist es empfehlenswert, einige Absprachen zu treffen, die nicht nur den Aufenthalt im Außenbereich betreffen, sondern auch die „natürliche“ Hellhörigkeit einbeziehen:
- Ruhezeiten (22 bis sieben Uhr, Feier- und Sonntage, Mittagsruhe)
- Tragen von lautem Schuhwerk in Räumen (Ledersohlen, Pumps, Stilettos)