Trinkwasserleitung oder Fußbodenheizung
Was bei der Fußbodenheizung noch keine Fragen aufwirft, ist bei der Trinkwasserleitung schon nicht mehr so beliebt. Die Rohrinnensanierung wird seit 1987 genutzt, doch je nach verwendetem Beschichtungsmaterial und nach Reinigungsmethode kann das Verfahren für die Gesundheit problematisch sein.
Wasserleitungen altern
Die meisten Wasserleitungen wurden aus verzinktem Stahlrohr gefertigt. Darin sammeln sich im Laufe der Jahre Ablagerungen und eine Art Rost an. Dies mindert nicht nur den Durchfluss, sondern führt letzten Endes auch zu einem Leck.
Reinigung von innen
Entweder wird mit einem scharfen Strahl, ähnlich dem eines Hochdruckreinigers das Rohr von innen gereinigt oder es wird ein Beizverfahren angewandt.
Rohrinnensanierung mit Epoxidharz
Nach der Reinigung wird das Rohr innen mit dem Epoxidharz versiegelt. Eine Prüfung der korrekten Ausführung ist jedoch nicht möglich, daher kommt es immer wieder zu Fehlern.
Regelwerke des Handwerks
Sowohl die Beschichtungsleitlinie des Umweltbundesamtes als auch die Regelwerke für Rohinnensanierung vom deutschen Verein des Gas- und Wasserfachs beschäftigen sich mit diesem Verfahren. Der DVGW hat allerdings bereits im Jahre 2011 entschieden, seine Arbeitsblätter zurückzunehmen.
Die Gründe liegen in den Beschichtungsmaterialien, die bisher nicht den Anforderungen des Umweltbundesamtes entsprechen. Zudem ist die Frage der Haftung bei gesundheitlichen Schäden offenbar noch ungeklärt. Daneben ist man sich über die Lebensdauer dieser Sanierung nicht vollständig einig.
Probleme des Systems
Das erste Problem ist die gründliche Reinigung, die nur schwer überprüft werden kann. Anschließend muss die Beschichtung absolut jeden Winkel und jedes Stück Rohr von innen benetzen. Da die korrekte Ausführung nur durch eine umfangreiche Dokumentation mehr oder weniger belegt werden kann, ist das System schwer kontrollierbar und nicht verlässlich.
Inhaltsstoffe im Epoxidharz
Im Epoxidharz sind Bisphenol A und Epichlorhydrin enthalten, darum wird das Produkt für den Gebrauch in der Trinkwasserleitung sehr kritisch gesehen. Inzwischen hat sogar das Amtsgericht in Köln einem Mieter eine Mietminderung von 20 Prozent zugestanden, weil die Sanierung der Rohre mit diesem Verfahren erfolgt ist.
Auch das Gesundheitsamt von Frankfurt am Main hat das Verfahren abgelehnt und angemerkt, dass diese Methode nicht den Regeln der Technik entspricht, die für Trinkwasser eingehalten werden müssen. Das Amtsgericht Bensheim bemängelte sogar das Fehlen einer Bauartzulassung für dieses Verfahren.