Mit oder ohne Bindemitteln
Eine generelle Unterscheidung wird zwischen gebundenen und ungebundenen Schottertragschichten getroffen. Gebunden wird der Schotter mit Bindemitteln wie Zement, Bitumen oder Kalk. Eine ungebundene Schottertragschicht besteht nur aus losen Körnern, die in unterschiedlichen Größenanteilen beziehungsweise Kornfraktionen gemischt sind.
Ungebundene Schottertragschichten dienen als Frostschutzschicht. Das durch die Zwischenräume ablauffähige Wasser verbleibt nicht im Weg- oder Straßenaufbau und kann nicht gefrieren. Die wichtige Wasser ableitende Funktion muss in Balance zur Haltbarkeit und Stabilität gegenüber der Verkehrslast stehen.
Präzise Baubedingungen und Vorschriften
Insbesondere für öffentlich nutzbare Wege und Straßen bestehen enge bauliche Richtlinien bezüglich der zu verwendenden Schottertragschicht. Die Industrienormen für den Verkehrswegebau sind unterteilt in:
- DIN 18315 für Oberbauschichten ohne Bindemittel
- DIN 18316 für Oberbauschichten mit hydraulischen Bindemitteln
- DIN 18317 für Asphalt-Oberbauschichten
Als zusätzliche Regelungen kommen diverse weitere verbindliche Einzelblattbedingungen zur Anwendung. In der zusätzlichen technischen Vertragsbedingung „ZTV SoB-StB“ werden alle erlaubten ungebundenen Schottertragschichtarten aufgelistet.
Körnungen, Korngruppen und Verdichtung
Die üblichen Körnungsgrößen für eine Schottertragschicht sind 0-32, 0-45 und 0-56 Millimeter. Als spezielle Frostschutzschicht kommt 0-63 Millimeter dazu. Der Anteil der Feinkörner von unter 0,063 Millimetern darf fünf Prozent der Gesamtmenge nicht überschreiten. Beim Einbau muss auf den Bestand eines homogenen Mischungsbildes geachtet werden, um die physikalischen Eigenschaften zu erhalten.
Als Gestein sollen Hartgesteine wie Granit bevorzugt verwendet werden, um die Zertrümmerung einzelner Körner und damit die Änderung der Kornfraktionsanteile zu verhindern. Beim Einbau werden Schottertragschichten gewässert, um eine optimale Verdichtungsfähigkeit zu erzielen. Verdichtete Schottertragschichten haben eine Dichte ab zwei Tonnen pro Kubikmeter. Der Hohlraumanteil darf nach der Verdichtung 15 Prozent des Volumens nicht unterschreiten.