Abwassereinleitung in den Boden stellt einen Straftatbestand dar
Es gibt viele hygienische und die Umwelt betreffenden gesetzlichen Regeln, die der Installation einer Toilette im Kleingarten enge Grenzen setzen. Als zweiter Argumentationsstrang können Erlaubnisse und Verbote in der jeweiligen Vereinssatzung den erklärten Nutzungsabsichten folgen. Hinzu kommen bauliche Bedingungen, die erfüllt werden müssen, wenn eine Toilette im Kleingarten eingebaut werden darf.
Die grundsätzliche Regelung laut dem Bundeskleingartengesetz verbietet jeden Anfall von Abwasser, sei es Grau- oder Schwarzwasser. Grauwasser entsteht beim Duschen, beim Spülen und allen sonstigen Wassern, die mehr als klares Wasser enthalten. Schwarzwasser wird durch Fäkalien und Urin erzeugt. Anders als in anderen Bereichen wie der Größe der Laubengröße gibt es keinen Bestandsschutz. Eine Toilette muss heute abwasserfrei betrieben werden.
Mögliche Systeme, wenn die Satzung eine Toilette erlaubt
Da das Einrichten einer Toilette von manchen Vereinsvorständen als Absicht auf das verbotene Dauerwohnen im Kleingarten verstanden wird, verbieten Satzungen individuelle Toiletten auf den Parzellen. In der Regel stehen dann gemeinschaftlich nutzbare sanitäre Anlagen zur Verfügung.
Werden individuelle Toiletten erlaubt, gibt es folgende zwei geschlossene Systeme ohne Abwasseranfall:
1. Eine Trockentoilette (155,00€ bei Amazon*) wie eine Kompost- oder Biotoilette
2. Eine extern zu chemische Toilette
In der Trockentoilette wird der Inhalt vorkompostiert und kann nach dem Entstehen von Humus als natürlicher Dünger ausgebracht werden und zur endgültigen Kompostierung in den Komposthaufen eingebracht werden. Eine Chemietoilette muss an einer dafür vorgesehenen Entsorgungsstation oder gegebenenfalls der regulären Kanalisation des Wohnorts der Pächter entsorgt werden.
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