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Themenbereich: Treppengeländer

Ein Treppengeländer planen

Treppengeländer planen

Ein Treppengeländer planen

Beim Planen des Treppengeländers sind vor allem Vorschriften zu beachten. Zwar ist nicht zwingend für jede Treppe ein Treppengeländer vorgeschrieben, doch die Unfallstatistiken sprechen eine klare Sprache. Um dann aber eben auf der sicheren Seite zu sein, sollten die ansonsten vorgeschriebenen Regeln eingehalten werden.

Ein Treppengeländer ist immer sinnvoll und schafft Sicherheit

Unter bestimmten Voraussetzungen und auch abhängig vom jeweiligen Bundesland entfällt die Pflicht zum Treppengeländer gegebenenfalls. Dennoch sollten Sie das nicht zum Anlass nehmen, kein Treppengeländer einzuplanen. Die Unfallstatistiken belegen eindeutig, dass Treppenstürze mit zu den häufigsten Unfallursachen im privaten Umfeld gehören.

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Die Bestimmungen nach Verwendung und Gebäudegröße

Allerdings ist es bei privat genutzten Gebäuden, die nicht mehr als zwei Wohneinheiten besitzen, auch nicht notwendig, diese Vorgaben maximal zu erfüllen. Die Mindestanforderungen zur Planung sind durchaus ausreichend. Demnach sollte die Mindesthöhe der Bewehrung (Treppengeländer oder gemauertes Treppengeländer bzw. Brüstung) 90 cm betragen.

Der Handlauf innen und außen

In Gebäuden, in denen gearbeitet wird und die öffentlich zugängig sind, müssen es übrigens 110 cm sein. Der Handlauf muss mindestens innenseitig angebracht sein. Außen wird ein äußerer Handlauf benötigt, falls die Treppe ein bestimmtes Treppenauge überschreitet (2 m). Ist die Treppe breiter als 1,50 m, ist auch außen ein Handlauf anzubringen.

Anforderungen an den Handlauf

Der Handlauf darf natürlich keine Verletzungsgefahren bergen. Daneben sollte er aber auch ergonomisch optimal geformt sein. Bei einem hölzernen Handlauf wäre dazu ein Durchmesser zwischen 4,5 und 6 cm erforderlich, ansonsten ab 2,5 cm. Die herkömmlichen Treppengeländer, die aus Holz, Glas, Metall, Kunststoff oder einer Kombination daraus bestehen, bestehen zudem aus mehreren Komponenten:

  • Pfosten
  • Handlauf
  • Füllung (zwischen den Pfosten)

Die Abstände der Füllstäbe

Als Füllung kommen wieder die unterschiedlichsten Materialien und auch Formen infrage. Typisch wären Stäbe. Werden tatsächlich Stäbe mit offenen Zwischenräumen benutzt, sollten die Abstände von einem zum nächsten Füllstab maximal 18 cm geplant werden. Sind Kinder im Haus, sollte ein Abstand von 12 cm nicht überschritten werden. Sollten Sie nachträglich Ihr Treppengeländer kindersicher machen wollen, folgen Sie bitte einfach dem Link, um mehr Infos zu erhalten.

Mit Sicherheit ein gutes Gefühl

Wenn Sie Ihre Treppe nun so ausgestattet und geplant haben, wie wir es hier beschrieben haben, sind Sie immer auf der sicheren Seite – auch im Falle eines Unfalls.

Tipps & Tricks
Die hier erklärten Daten sind nur bedingt gültig. So beziehen sich die Daten auf Treppengeländerhöhe beispielsweise auf Treppen, die maximal 12 m hoch sind. Außerdem ist es empfehlenswert, bei Treppen, die mindestens die doppelte Höhe ab 3 m haben, alle drei Meter ein Zwischenpodest einzuplanen. Die Daten entsprechen allesamt den Angaben laut DIN 18065.

Autor: Tom Hess
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