Treppenbreite bestimmt Breite des Treppenhauses
In einem Mehrfamilienhaus sollte die Treppenstufe grundsätzlich mindestens einen Meter breit sein. In einem Hochhaus muss sie sogar 1,25 Meter haben. Außerdem dürfen die Treppen nicht gewendelt sein. An diese Stufenbreiten muss sich natürlich das Treppenhaus ebenfalls anpassen.
Podeste einarbeiten
Spätestens nach 18 Stufen muss eine Treppe durch ein Podest unterbrochen werden. Daher werden in Mehrfamilienhäusern meist breite Podeste eingeplant, die gleichzeitig eine Änderung der Laufrichtung ermöglichen. Auch das Podest muss sich an die Breite der Stufen anpassen.
Treppenlift einbauen
In einem Mehrfamilienhaus dürfen nach der Rechtssprechung nur dann Treppenlifte eingebaut werden, wenn die Stufenbreite trotzdem noch mindestens einen Meter beträgt. Ein älteres Ehepaar hatte geklagt, da der Vermieter verlangte, dass der von ihnen angebrachte Treppenlift wieder entfernt werden sollte.
Aus Gründen des Brandschutzes hat das Gericht dem Vermieter recht gegeben, da die Treppenbreite dann lediglich noch 92 Zentimeter betrug. Selbst eine so geringe Abweichung war laut Gericht im Hinblick auf die Landesbauordnung und den Brandschutz nicht zu verantworten.
DIN für den Treppenbau
Die DIN 18065 regelt die meisten Bestimmungen und Maße für den Bau einer Treppe. Dazu zählt auch die Breite der Stufen und Podeste. Beispielsweise werden von der DIN lediglich 1,25 Meter für die Stufenbreite bei Theatern, Krankenhäusern und Schulen verlangt. In den meisten Fällen werden jedoch in diesem Bereich die Treppen 1,50 Meter breit gestaltet. Anders herum darf jedoch nicht an der Breite gespart werden.