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Treppen

Treppenbreite: Die optimale Breite für Ihr Zuhause finden

Von Uwe Hoffman | 13. Oktober 2024
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Uwe Hoffman
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Uwe Hoffman, “Treppenbreite: Die optimale Breite für Ihr Zuhause finden”, Hausjournal.net, 13.10.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 05.05.2025, https://www.hausjournal.net/treppenbreite

Die optimale Treppenbreite im Haus hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben Sicherheitsaspekten spielen auch Komfort und Gestaltung eine wichtige Rolle bei der Planung.

Treppenbreite

Die passende Treppenbreite für Ihr Zuhause

Wenn Sie eine Treppe für Ihr Zuhause planen, sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen, um eine optimale Breite zu bestimmen. Abhängig von der Nutzung und der Platzverfügbarkeit können unterschiedliche Breiten sinnvoll sein.

Mindestanforderungen für Notwendige Treppen

Für eine häufig genutzte Treppe in einem Wohngebäude, die auch als Fluchtweg dient, ist eine Breite von mindestens 80 cm vorgeschrieben. Diese Größe bietet ausreichend Platz für eine sichere Nutzung und erleichtert das Transportieren sperriger Gegenstände.

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Komfortable Breiten

Viele Planer entscheiden sich für eine Treppenbreite von 90 bis 100 cm, um zusätzlichen Komfort zu bieten. Diese Breite erleichtert das Gehen und die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig. Dies ist besonders vorteilhaft für Haushalte mit Kindern oder älteren Menschen.

Situationsabhängige Anpassungen

In bestimmten Bereichen, wie z.B. im Eingangsbereich oder bei Freitreppen zur Terrasse, kann eine breitere Treppe praktische Vorteile bieten und gleichzeitig als gestalterisches Element fungieren. Breite Stufen können hier als Sitzmöglichkeit dienen.

Planungstipps

Bei der Planung sollten Sie auch den Nutzungskomfort und die Sicherheit beachten:

  • Personenaufkommen: In Bereichen mit höherem täglichen Personenverkehr ist es ratsam, breitere Treppen einzuplanen.
  • Barrierefreiheit: Für Rollstuhlfahrer sollte die Treppe mindestens 120 cm breit sein.
  • Transport von Möbeln: Berücksichtigen Sie das regelmäßige Tragen sperriger Gegenstände über die Treppe.

Gesetzliche Vorgaben und DIN-Normen

In Deutschland ist die DIN 18065 die maßgebliche Norm für die Gestaltung und den Bau von Treppen. Diese Norm beschreibt die anerkannten Regeln der Technik und dient als Grundlage für die Bauordnungen der Länder. Die Vorgaben teilen sich in Anforderungen für notwendige Treppen und zusätzliche Treppen auf, wobei zwischen privaten und öffentlichen Bereichen unterschieden wird.

Anwendung der DIN 18065

Die DIN 18065 regelt alle relevanten Maße und sicherheitstechnischen Anforderungen für Treppen in und an Gebäuden. Wesentlich sind Begriffe wie die nutzbare Treppenlaufbreite, die Treppensteigung und der Treppenauftritt.

Mindestmaße und Vorgaben

Für baurechtlich notwendige Treppen, die als Hauptzugang zu Geschossen dienen und als Flucht- und Rettungswege fungieren, gelten strengere Mindestanforderungen:

  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 80 cm in Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen.
  • Treppensteigung: zwischen 140 mm und 200 mm.
  • Treppenauftritt: zwischen 230 mm und 370 mm.

Für nicht notwendige Treppen, wie zusätzliche Treppen innerhalb eines Hauses oder einer Wohnung, sind die Anforderungen weniger streng:

  • Nutzbare Laufbreite: mindestens 50 cm.
  • Treppensteigung: bis zu 210 mm erlaubt.
  • Treppenauftritt: mindestens 210 mm.

Zusätzliche Sicherheitsaspekte

Neben den Maßvorgaben regelt die DIN 18065 auch Sicherheitsaspekte, die für alle Treppen gültig sind:

  • Geländerhöhe: Bei einer Absturzhöhe von mehr als einem Meter muss die Geländerhöhe mindestens 90 cm betragen, bei über 12 Metern sogar 110 cm. Der lichte Abstand der Geländerstäbe darf nicht mehr als 12 cm betragen.
  • Podeste: Nach spätestens 18 Steigungen muss bei notwendigen Treppen ein Podest vorhanden sein.
  • Beleuchtung: Jede Treppe muss gut beleuchtet sein, wobei Lichtschalter am Anfang und Ende der Treppe leicht zugänglich platziert werden sollten. Bewegungsmelder können eine hilfreiche Ergänzung sein.

Regionale Unterschiede und Sondervorschriften

Da Bauordnungen Sache der Bundesländer sind, können regionale Unterschiede und spezifische Anforderungen bestehen. Es ist daher ratsam, die jeweilige Landesbauordnung zu konsultieren und sich bei der zuständigen Baubehörde zu informieren.

Komfort und Gestaltungsfreiheit

Abseits der genormten Mindestanforderungen lässt Ihnen die Gestaltung Ihrer Treppe einige Freiheiten, die sowohl den Komfort erhöhen als auch kreative Nutzungsmöglichkeiten bieten. Eine Treppenbreite von 90 bis 100 cm verbessert die Begehbarkeit und ermöglicht einen leichteren Transport von Möbeln sowie mehr Platz für mehrere Personen, insbesondere in Haushalten mit Kindern oder Senioren.

Für den besonderen Ausdruck können Sie breite Treppenstufen im Eingangsbereich oder auf dem Weg zur Terrasse verwenden. Diese können nicht nur als praktisches Verbindungselement, sondern auch als Sitzgelegenheit dienen, sodass Sie zusätzliche Aufenthaltsbereiche schaffen.

Bei der Auswahl der Treppenform und des Materials können Sie Ihrem persönlichen Stil nachgehen, solange die Sicherheit und Bequemlichkeit im Vordergrund bleibt. Wählen Sie Materialien aus, die nicht nur ästhetisch ansprechend, sondern auch rutschfest sind.

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten

  • Beleuchtung: Eine gut durchdachte Beleuchtung hebt nicht nur die Treppe hervor, sondern erhöht auch die Sicherheit, indem jede Stufe klar erkennbar wird.
  • Stufenhöhe und -tiefe: Durch die Anpassung der Stufenhöhe und -tiefe kann die Treppe komfortabler und sicherer gestaltet werden.
  • Handläufe und Geländer: Ergonomische Handläufe und stabile Geländer tragen erheblich zur Sicherheit bei.

Es ist wichtig, all diese Aspekte in die Planung einzubeziehen, um eine Treppe zu schaffen, die sowohl funktional als auch einladend ist. Berücksichtigen Sie Ihre individuellen Bedürfnisse und den vorhandenen Raum, um das optimale Ergebnis zu erreichen.

Besondere Anforderungen berücksichtigen

Beim Planen Ihrer Treppe ist es wichtig, unterschiedliche Anforderungen, abhängig von der Art der Nutzung und den baulichen Gegebenheiten, festzulegen. Beachten Sie insbesondere folgende Punkte:

  • Kindersicherheit: In Haushalten mit kleinen Kindern sollte besonderes Augenmerk auf deren Sicherheit gelegt werden. Geländer müssen mindestens 90 cm hoch sein, und der Abstand zwischen den Geländerstäben darf nicht mehr als 12 cm betragen, um das Durchfallen zu verhindern. Vermeiden Sie vertikale Verstrebungen, die zum Klettern anregen könnten, und installieren Sie zusätzliche Handläufe auf kindgerechter Höhe.
  • Rutschsicherheit: Achten Sie darauf, dass die Stufen rutschfest sind. Antirutschbeschichtungen und rutschhemmende Lacke sind hier hilfreich.
  • Beleuchtung: Eine angemessene Beleuchtung ist wesentlich für die Sicherheit auf Treppen. Installieren Sie ausreichend Leuchten, damit jede Stufe auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut sichtbar ist. Bewegungsmelder können zusätzlichen Komfort bieten.
  • Handläufe: Ein durchgehender Handlauf an beiden Seiten der Treppe erhöht die Sicherheit für alle Nutzer, insbesondere für ältere Menschen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität. Achten Sie darauf, dass die Handläufe ergonomisch gestaltet sind und eine angenehme Höhe von 80 bis 90 cm haben.

Durch die Berücksichtigung dieser spezifischen Anforderungen schaffen Sie eine sichere und komfortable Nutzung Ihrer Treppe für alle Beteiligten.

Artikelbild: hxdbzxy/iStockphoto

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