Die grundlegende Norm für Gebäudetreppen
In der grundlegenden DIN 18065 für Treppen sind die wichtigsten Werte zusammengefasst, die beim Treppenbau relevant sind. Die Vorschriften für die Treppensicherheit umfassen:
- Die Treppensteigung in Grad
- Die Treppenstufenbreite mit Definition der Laufbreite
- Die Tiefe des Treppenauftritts
Mit diesen Werten, die alle über einen Toleranzbereich verfügen, kann bei der Treppenberechnung die Höhe, Tiefe und Breite der Treppenstufen ermittelt werden. Hilfreich ist die sogenannte Treppenformel.
Spezifische Normen für Bauformen und Werkstoffe
Neben der DIN 18065 kommen für Treppenstufen folgende Normen zu unterschiedlichen Themen zur Anwendung:
- Die DIN 4102 regelt Ansprüche an die Brennbarkeit
- Die DIN 4109 betrifft Schallentwicklung und Geräuschentwicklung
- Die DIN EN 14076 legt die Bezeichnungen und Fachbegriffe für Holzstufen fest
- Die DIN EN 14843 beschreibt Treppenstufen, die aus Beton vorgefertigt sind
- Die DIN EN 14975 regelt den Bau von Dachbodentreppen
- Die DIN EN 15644 beinhaltet Regelungen zu Massivholztreppen
- Die DIN EN 16481 legt die Berechnung und Planung fest
- Die DIN EN 18040 1-3 definiert die Ansprüche an Barrierefreiheit
- Die DIN EN 18069 geht auf Bolzentreppen ein
- Die DIN EN 24531 beschreibt die Treppenstufennorm für Metallstufen
DIN-Norm und Bauverordnungen
Wenn eine Treppe eine Unterschneidung besitzt, zählt die unter der Kante der darüber liegenden Stufe liegende Fläche nicht zur Auftrittsfläche.
Ergänzend sind in den Bauverordnungen die Anforderungen bezüglich der Pflicht für ein Geländer mit Handlauf aufgeführt. Im Normalfall muss ab drei Treppenstufen ein Handlauf erreichbar sein und einen Mindestabstand zur Wand von fünf Zentimeter haben.