Kann Rigips getrocknet werden?
Die Trocknung von Wänden nach einem Wasserschaden ist ein langwieriger Prozess. Da die Feuchtigkeit tief ins Mauerwerk zieht, wird ein Trocknungsgerät benötigt, das rund um die Uhr läuft. Ob das auch bei Rigips funktioniert? Leider nicht. Rigipsplatten können nach einem Wasserschaden nicht mehr verwendet werden. Sie müssen entsorgt werden, da sie völlig unbrauchbar sind. Verdeutlicht wird das durch die folgenden Merkmale, die durch einen Wasserschaden entstehen:
- Wasserflecken
- Wölbungen
- Schimmel
- Risse
Sobald diese Anzeichen sichtbar werden, ist die Rigipsplatte nicht mehr nutzbar, vor allem, wenn die Feuchtigkeit lange auf die Elemente eingewirkt hat. Zwar lässt sich Rigips trocknen, wenn die Elemente nur kurz mit Feuchtigkeit in Kontakt gekommen sind, bei einem Wasserschaden ist dies jedoch nicht der Fall. Deshalb müssen die Rigipsplatten entfernt und entsorgt werden, damit sich die Feuchtigkeit nicht weiter ausbreiten kann.
Mauerwerk und Boden überprüfen
Wurden die Rigipsplatten entfernt, muss unbedingt das darunter liegende Mauerwerk überprüft werden, falls die Elemente als Verkleidung gewählt wurden. Feuchtigkeit kann durch die Platten bis in die dahinter liegende Mauer dringen und großen Schaden anrichten. Daher ist es wichtig, den Raum zu trocknen, sobald Sie den Wasserschaden entdeckt haben.
Das gilt ebenfalls für den Boden, der in direktem Kontakt mit der Rigipsplatte stand. Je nach Typ werden die Platten direkt auf dem Estrich platziert, der durch den Wasserschaden ebenfalls betroffen sein kann. Im Falle eines Wasserschadens ist hier eine technische Trocknung unerlässlich.
Kommt die Versicherung für den Schaden auf?
Bei Rigipsplatten ist die Sache kompliziert. Sie können je nach Versicherungsunternehmen als Sondereigentum gelten, sodass die Sanierungskosten für die Elemente nicht von der Gebäudeversicherung übernommen werden. Da sie zudem einen Teil der Wand darstellen, werden sie auch nicht über eine Hausratversicherung gedeckt. Das ist aber von Unternehmen zu Unternehmen anders. Falls Sie den Schaden nicht verursacht haben, trägt die Kosten die Haftpflichtversicherung des Verursachers.