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Themenbereich: Wasserschaden

Wasserschaden-Trocknung – Stromkosten im Detail

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Oft übernimmt die Versicherung die Stromkosten für die Trocknung Foto: Heiko Barth/Shutterstock

Wasserschaden-Trocknung - Stromkosten im Detail

Um Räume nach einem Wasserschaden sanieren zu können, müssen diese vollkommen trocken sein. In vielen Fällen reicht es nicht aus, das überschüssige Wasser zu entfernen, da die Feuchtigkeit bereits bis ins Mauerwerk vorgedrungen ist. In diesem Fall muss ein Trocknungsgerät verwendet werden, dessen Stromkosten nicht gerade gering ausfallen können.

Stromkosten für Trocknungsgeräte

Die Stromkosten für Trocknungsgeräte sind bei Wasserschäden deutlich höher als bei anderen Projekten. Da die Wasserschäden meist tief im Mauerwerk sitzen, brauchen Sie zwischen zwei bis sechs Wochen brauchen, bis sie getrocknet sind. Aus diesem Grund laufen die Trocknungsgeräte rund um die Uhr. Die Stromkosten werden über die folgenden Werte ermittelt:

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  • Leistung des Geräts
  • Betriebsdauer
  • Strompreis pro kWh

Durchschnitt beträgt die Leistung von Trocknungsgeräten 300 W bis 2.000 W, was einem Verbrauch von 7 kWh bis 40 kWh pro Tag entspricht. Multipliziert mit dem Strompreis von 0,3 Euro bis 0,4 Euro zahlen Sie für 24 Stunden Betriebsdauer zwischen 2,1 Euro bis 16 Euro. Bei einer Trockungszeit entspricht das Kosten von 90 Euro bis 672 Euro.

Zahlt die Versicherung?

Sie fragen sich bestimmt, ob die Versicherung die Kosten für den Betrieb der Trocknungsgeräte übernimmt? In den meisten Fällen. Wichtig ist es, die Versicherung bereits im Voraus über den Einsatz und die wahrscheinlich anfallenden Kosten zu informieren. Das gleiche gilt für Ihren Stromversorger, damit dieser sich auf den erhöhten Stromverbrauch für die Trocknung vor der Sanierung einstellen kann.

Als Eigentümer müssen Sie von Ihrer Gebäudeversicherung Gebrauch machen. Sie übernimmt einen Teil der anfallenden Kosten für Sie. In manchen Fällen werden sogar die gesamten kosten für die Trocknungsgeräte übernommen, was aber stark abhängig von der Ursache und vom Versicherungsunternehmen ist. Informieren Sie sich daher ausgiebig bei Ihrer Versicherung.

Als Mieter wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter. Es ist an sich nicht notwendig, Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, außer der Vermieter rechnet einen Teil über Ihre Versicherung ab. Auf jeden Fall sollten Sie ein Trocknungsgerät verwenden, das eingebaute Stromzähler enthält, die MID-konform und geeicht sind. So lässt sich die Dokumentation der Stromkosten für die Versicherung und Ihren Vermieter genau überprüfen.

DS
Artikelbild: Heiko Barth/Shutterstock
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