Erster Indikator ist die Baugenehmigung
Ein Schuppen in seinem eigentlichen Nutzungssinne wird als Gebäude ohne Aufenthaltsräume definiert. Erfüllt er diese Bedingung, kann er bis zu vorgegebenen Größen in den meisten Bundesländern genehmigungs- und verfahrensfrei auch an die Grundstücksgrenze anstoßen.
Die Regelungen der einzelnen Bundesländer enthalten Flächen- oder Raummaß, Höhe udn Länge. Diese Freiheit bezieht sich auf Bebauungsplanbereiche. Außerhalb dieser Gebiete ist eine Genehmigung meist erforderlich. Wie unterschiedlich diese „Freibriefe“ für das genehmigungsfreie Bauen an der Grundstücksgrenze in den Bundesländern ausfallen, zeigt folgende Tabelle:
Bundesland | Rauminhalt im Bebauungsgebiet in Kubikmeter | Rauminhalt im Außenbereich in Kubikmeter |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 40 | 20 |
Bayern | 75 | nicht erlaubt |
Berlin | 10 | nicht erlaubt |
Brandenburg | 75 | nicht erlaubt |
Bremen | 30 | 6 |
Hamburg | 30 | nicht erlaubt |
Hessen | 30 | nicht erlaubt |
Mecklenburg-Vorpommern | 10 | nicht erlaubt |
Niedersachsen | 40 | 20 |
Nordrhein-Westfalen | 30 | Laube erlaubt |
Rheinland-Pfalz | 50 | 10 |
Saarland | 10 | nicht erlaubt |
Sachsen & Sachen-Anhalt | 10 | nicht erlaubt |
Schleswig-Holstein | 30 | 10 |
Thüringen | 10 | nicht erlaubt |
Wenn ein Schuppen auf der Grundstücksgrenze gebaut wird, gelten länderübergreifend die Maximalhöhe von drei Metern und die Höchstlänge entlang der Grenze von neun Metern. Wird der Schuppen an einer Garage aufgebaut, muss deren Länge abgezogen werden. Zusammen dürfen nicht mehr als neun Meter zusammenkommen.
Für genehmigungspflichtige Schuppen gelten ähnliche Regeln wie für den Abstand eines Gartenhauses zur Grundstücksgrenze. Beim Antrag auf eine Baugenehmigung holt die zuständige Behörde immer das Einverständnis des Nachbarn ein.
Längeneinschränkung beim verbauten Grenzverlaufs
An einer Grundstücksgrenze darf beidseitig nicht mehr als 15 Meter verbaut werden. Wenn der Nachbar bereits eine Grenzbebauung von beispielsweise sechs Metern verbraucht hat, sinkt die noch bebauungsfähige Grenzlänge auf neun Meter. Sie kann dann zu gleichen Teilen oder in unterschiedlichen Anteilen aufgeteilt werden.
Ist bereits eine Grenzbebauung des Nachbarn von der anderen Seite vorhanden, kann der Schuppen ohne Längenmaßverlust auch daran angrenzend errichtet werden. Es sind dann allerdings gegebenenfalls andere Vorschriften zusätzlich zu beachten wie eine link u=brandschutzmauer-auf-grundstuecksgrenze] Brandschutzmauer auf der Grundstücksgrenze[/link].
Vorgaben zu Nebenanlagen prüfen
Zu beachten ist bei der Prüfung, wo ein Schuppen platziert werden darf, auch der Bebauungsplan. Auch wenn er sich in genehmigungsfreier Größe bewegt, kann es zu Einschränkungen durch Gesamtregelungen für das Grundstück kommen.
Der Schuppen wird als Nebenanlage bezeichnet. Im Bebauungsplan kann die Anzahl oder die Gesamtfläche der Nebenanlagen limitiert sein. Ein zu großes Gartenhaus oder andere Nebenanlagen können so die Legalität eines Schuppens beeinflussen.