Verschiedene Verwendungsarten von Zementestrich
Zementestrich ist der am weitesten verbreitete Estrich und wird am häufigsten in Wohnbereichen eingesetzt, daneben aber auch in Keller- und Nutzräumen sowie in Garagen. Er ist praktisch der Klassiker und das Standard-Produkt unter den Estrichen. Zementestrich kann sowohl als Verbundestrich als auch als Gleitestrich ausgeführt werden, wenn es nicht auf Wärme- und Schalldämmung ankommt, in Wohnbereich wird er als schwimmender Estrich verlegt, bei vorhandenen Fußbodenheizungen kann man Zementestrich auch als Heizestrich verwenden, obwohl sich hier Fließestriche deutlich durchzusetzen beginnen, weil sie eine bessere Wärmeleitung zwischen Heizung und Fußboden ermöglichen und dazu noch selbstnivellierend sind und nicht verdichtet werden brauchen.
Mindesthöhen sind in der DIN je nach Konstruktionsweise festgelegt
Die Dicke, die eine Zementestrichschicht keinesfalls unterschreiten darf, ist in der DIN 18560 festgelegt. Bei Verbundestrichen ist das grundsätzlich abhängig von der benötigten Tragkraft, für Verbundestriche ist nur festgelegt, dass sie nicht dicker als 50 mm sein dürfen. Als Mindestdicke gilt hier aber in jedem Fall die dreifache Korngröße des Zuschlags.
Als schwimmender Estrich muss die Zementestrichschicht allerdings mindestens 45 mm bei Härteklasse F4 und 40 mm ab Härteklasse F5 – der Biegezugsfestigkeit – dick sein. Die sogenannte Mindestnenndicke von 45 mm gilt auch für eine Konstruktion als Gleitestrich.
Bei einer Verwendung des Zementestrichs als Heizestrich spielt daneben aber auch noch die von der DIN geforderte Mindestrohrüberdeckung eine Rolle – Fußbodenheizungen deren Heizrohre im Estrich verlaufen müssen eine Mindestrohrüberdeckung von 45 mm aufweisen, wenn der Zementestrich Härteklasse F4 hat, ansonsten genügen 30 mm.