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Wohnfläche

Abstellraum: Wohnfläche oder Nutzfläche? So zählt’s!

Von Gregor Fuchs | 17. September 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Abstellraum: Wohnfläche oder Nutzfläche? So zählt’s!”, Hausjournal.net, 17.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 19.05.2025, https://www.hausjournal.net/abstellraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche

Ein Abstellraum in der Wohnung zählt zur Wohnfläche, während ein externer Abstellraum als Nutzfläche gilt. Dieser Artikel erläutert die Unterschiede zwischen Wohn- und Nutzfläche und deren Berechnung.

abstellraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche
Der Abstellraum im Keller wird meist nur anteilig zur Wohnfläche gerechnet

Die Antwort auf die brennendste Frage

Ob ein Abstellraum zur Wohnfläche oder zur Nutzfläche zählt, hängt von seiner Lage ab. Ein Abstellraum innerhalb der Wohnung zählt zur Wohnfläche und wird genauso wie Küche oder Badezimmer bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt. Befindet sich der Abstellraum hingegen außerhalb der Wohnung, etwa im Keller oder auf dem Dachboden, zählt er zur Nutzfläche. Diese Regelung wird sowohl durch die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als auch durch die gängigen Normen bestätigt. Wesentliche Kriterien sind hierbei die Nutzung und Zugänglichkeit des Raums.

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Wohnfläche und Nutzfläche – Worin liegt der Unterschied?

Die Unterscheidung zwischen Wohn- und Nutzfläche ist entscheidend für die Bewertung einer Immobilie, insbesondere hinsichtlich Miet- oder Kaufpreise.

  • Wohnfläche: Umfasst alle Raumgrundflächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden können. Dazu gehören Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küchen und Badezimmer. Auch Abstellräume oder Flure innerhalb der Wohnung zählen zur Wohnfläche, wenn sie bewohnbar und den Bauordnungsanforderungen entsprechend sind. Balkone, Terrassen und Loggien können anteilig eingerechnet werden, abhängig von ihrer Nutzbarkeit und Ausstattung.
  • Nutzfläche: Umfasst Flächen, die nicht zwingend zu Wohnzwecken bestimmt sind, aber nutzbar sind. Dazu gehören Kellerräume, Dachböden, Waschküchen und Abstellräume außerhalb der Wohnung. Auch Funktions- und Verkehrsflächen wie Heizungsräume oder Treppenhäuser fallen unter die Nutzfläche. Diese Flächen werden oft nach der DIN 277 zugeordnet.

Ein klares Verständnis des Unterschieds hilft Ihnen, Ihre Flächen korrekt zu berechnen und zu bewerten, um finanzielle oder rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Wohnflächenberechnung – So gehen Sie vor

Die Berechnung der Wohnfläche ist essentiell für viele Immobilienentscheidungen. Beachten Sie folgende Schritte:

1. Wählen Sie die passende Berechnungsmethode:

  • Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) wird häufig verwendet und ist im sozialen Wohnungsbau vorgeschrieben.
  • Alternativ gibt es die DIN-Norm 277, die auf den freien Wohnungsmarkt zutrifft.

2. Ermitteln Sie die Grundfläche:

Vermessen Sie die Länge und Breite jedes Zimmers innerhalb der Wohnung und multiplizieren Sie diese Maße, um die Grundfläche zu erhalten.

3. Berücksichtigen Sie die Raumhöhen:

  • Flächen mit einer Höhe von mindestens 2 Metern werden vollständig angerechnet.
  • Flächen mit einer Raumhöhe zwischen 1 und 2 Metern werden zur Hälfte angerechnet.
  • Flächen unter 1 Meter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche.

4. Erfassen Sie spezielle Raumtypen:

Flächen durch Dachschrägen werden gemäß ihrer Höhe anteilig oder gar nicht angerechnet.

5. Balkone, Terrassen und Loggien:

Diese Außenflächen werden je nach Nutzungswert zwischen 25 % und 50 % der Grundfläche hinzugerechnet.

6. Ausschluss bestimmter Raumtypen:

Räume wie Kellerräume, Bodenräume, Waschküchen und Heizungsräume zählen in der Regel nicht zur Wohnfläche.

Tipps zur Messung:

Nutzen Sie präzise Messgeräte wie Laserentfernungsmesser. Achten Sie darauf, die Maße zwischen den fertigen Wänden zu nehmen.

Durch die sorgfältige Einhaltung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass die Wohnfläche korrekt berechnet wird, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Was passiert bei einer falschen Wohnflächenberechnung?

Eine ungenaue Wohnflächenberechnung kann weitreichende Folgen haben. Für Mieter führt eine zu hoch angegebene Wohnfläche im Mietvertrag zu einem Anspruch auf Mietminderung. Sollte die Abweichung mehr als zehn Prozent betragen, kann dies sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Vermieter riskieren durch falsche Angaben Mietminderungen oder Schadensersatzforderungen. Eine falsche Flächenangabe in der Betriebskostenabrechnung kann zu Rückforderungsansprüchen seitens der Mieter führen. Ebenso stellt eine inkorrekte Flächenangabe beim Immobilienkauf einen Sachmangel dar. Käufer können bei erheblichen Abweichungen eine Preisreduktion verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Durch eine sorgfältige und korrekte Berechnung der Wohnfläche können Sie diese Problematiken vermeiden. Es ist sinnvoll, die Berechnungsmethode deutlich im Vertrag festzuhalten.

So gehen Sie auf Nummer sicher

Um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden, sollten Sie folgende wichtige Schritte in Betracht ziehen:

1. Professionelle Wohnflächenberechnung:

Lassen Sie die Wohnfläche von einem qualifizierten Experten vermessen und dokumentieren Sie die verwendete Methode.

2. Vertragliche Festlegungen:

Legen Sie die Berechnungsmethode schriftlich im Miet- oder Kaufvertrag fest. Geben Sie dabei an, ob die WoFlV oder die DIN 277 Grundlage ist.

3. Prüfung und Bestätigung:

Prüfen Sie die Messergebnisse sorgfältig und lassen Sie diese bestätigen, um Fehler zu vermeiden.

4. Dokumentation:

Führen Sie eine detaillierte Aufzeichnung und behalten Sie Kopien aller relevanten Dokumente zur Wohnflächenberechnung.

5. Klare Unterscheidung von Flächenarten:

Stellen Sie sicher, dass Wohnfläche, Nutzfläche und Nebenflächen klar unterschieden und korrekt zugeordnet werden.

Durch die Berücksichtigung dieser Schritte sichert Sie sich ab und können beruhigt in Ihre neuen vier Wände einziehen oder vermieten.

Artikelbild: anela.k/Shutterstock

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