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Wohnfläche

Wohnflächenberechnung: Zählt der Flur zur Wohnfläche?

Von Gregor Fuchs | 5. September 2024
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Gregor Fuchs
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Quellenangabe in Zwischenablage kopiert! Gregor Fuchs, “Wohnflächenberechnung: Zählt der Flur zur Wohnfläche?”, Hausjournal.net, 05.09.2024, Hrsg: about:publishing, Abgerufen am 05.05.2025, https://www.hausjournal.net/wohnflaeche-flur

Die Wohnflächenberechnung wirft oft Fragen auf, besonders beim Flur. Dieser Artikel klärt, wann die Flurfläche zur Wohnfläche zählt und wie Sie diese korrekt berechnen.

wohnflaeche-flur
Ein Flur gilt in jedem Fall als Nutzfläche

Zählt die Fläche des Flurs zur Wohnfläche?

Die Fläche des Flurs zählt in den meisten Fällen zur Wohnfläche, sofern der Flur innerhalb der Wohnung liegt und ausschließlich von deren Bewohnern genutzt wird. Dazu gehören auch Dielen oder Eingangsbereiche. Für die Wohnflächenberechnung wird die gesamte Fläche des Flurs zu 100 Prozent angerechnet, solange die notwendige Raumhöhe erreicht wird.

Gemeinschaftlich genutzte Flure, wie in Mehrfamilienhäusern oder Wohnanlagen, werden nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen gezählt. Flure, die offen zu anderen Wohnbereichen führen und von mehreren Parteien genutzt werden, finden ebenfalls keine Berücksichtigung als Wohnfläche.

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Diese Unterscheidungen sind wichtig für eine präzise und rechtlich einwandfreie Berechnung der Wohnfläche. Sie beeinflussen nicht nur den Mietpreis einer Wohnung, sondern auch Kaufentscheidungen und die Bewertung von Immobilien. Es ist ratsam, bei Unklarheiten einen Fachmann hinzuzuziehen oder die rechtlichen Vorgaben genau zu studieren.

Wie wird die Wohnfläche des Flurs berechnet?

Zur Ermittlung der Wohnfläche des Flurs orientieren Sie sich an den Bestimmungen der Wohnflächenverordnung (WoFlV). Gemäß dieser Verordnung wird die Wohnfläche als die anrechenbare Grundfläche von Räumen definiert, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt und innerhalb der Wohnung liegen.

Berücksichtigung von Flächen im Flur

Für die genaue Berechnung der Flächenanteile im Flur beachten Sie folgende Punkte:

  • Normale Raumhöhe: Flächen mit einer Höhe von mindestens zwei Metern werden vollständig angerechnet.
  • Beschränkte Anrechnung: Flächen zwischen einem und zwei Metern Höhe fließen nur zu 50 Prozent in die Berechnung ein.
  • Keine Anrechnung: Flächen unter einem Meter Höhe, wie unter Dachschrägen oder anderen Höhenunterschieden, werden nicht berücksichtigt.

Grundsätzliche Messpunkte

Messen Sie die Fläche von der Vorderkante der Wandbekleidung. Türnischen, die tiefer als 13 Zentimeter sind, sowie Fensternischen, die nicht bis zum Boden reichen, verbleiben außer Betracht. Achten Sie darauf, die lichten Maße, also die nutzbaren Flächen zwischen den Bauteilen, heranzuziehen.

Was tun bei Unstimmigkeiten?

Sollten Sie feststellen, dass die Wohnflächenberechnung des Flurs nicht mit dem Mietvertrag übereinstimmt, ist es ratsam, zunächst selbst nachzumessen. Ein genauer Blick auf die Maße kann oft schon Klarheit schaffen. Nutzen Sie moderne Hilfsmittel wie Laser-Entfernungsmesser für präzise Ergebnisse.

Falls Sie Unstimmigkeiten erkennen, sollten Sie folgende Schritte in Erwägung ziehen:

  1. Dokumentation: Notieren Sie alle Messungen und erstellen Sie eine Skizze des Flurs. Fotografieren Sie eventuell auffällige Bereiche wie Dachschrägen oder Nischen.
  2. Dialog suchen: Kontaktieren Sie Ihren Vermieter oder Mieter und präsentieren Sie Ihre Ergebnisse. Diskutieren Sie die Unterschiede und klären Sie mögliche Missverständnisse hinsichtlich der angewandten Berechnungsmethode.
  3. Fachmännische Überprüfung: Beauftragen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Gutachter, der die Wohnfläche professionell ermittelt.
  4. Rechtsberatung in Anspruch nehmen: Sollten keine Einigung erzielt werden, kann rechtlicher Beistand hilfreich sein.
  5. Gerichtliche Klärung: In letzter Instanz kann auch der Weg über das Gericht führen, wobei Kosten und Zeitaufwand zu berücksichtigen sind.
  6. Präventionsmaßnahmen: Halten Sie die Methode der Wohnflächenberechnung im Mietvertrag klar fest und prüfen Sie die berechnete Flächenangabe, bevor Sie den Vertrag unterschreiben.

Diese Schritte helfen, Unstimmigkeiten effektiv und fair zu klären, ohne aufwändige und kostspielige Verfahren notwendig zu machen.

Nutzen Sie die Vorteile einer korrekten Berechnung

Eine präzise Ermittlung der Wohnfläche, einschließlich Ihres Flurs, bietet zahlreiche Vorteile und vermeidet Missverständnisse sowie rechtliche Probleme.

Genauigkeit bei Miet- und Kaufverträgen

Präzise Wohnflächenangaben stellen sicher, dass:

  • Mieter keine überhöhte Miete zahlen müssen, da die Mietkosten exakt auf der tatsächlichen Wohnfläche basieren.
  • Vermieter die Miete fair und rechtskonform festlegen können, um spätere Nachforderungen oder rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Realistische Kostenverteilung

Eine korrekte Wohnflächenberechnung legt die Grundlage für:

  • Nebenkostenabrechnung: Durch präzise Flächenangaben wird eine gerechte Aufteilung der Betriebskosten gewährleistet.
  • Steuerberechnungen: Genau berechnete Wohnflächen sind essenziell für exakte Steuerermittlungen und -zahlungen.

Bewertung und Verkauf

Eine fehlerfreie Wohnflächenangabe wirkt sich positiv aus auf:

  • Immobilienbewertung: Exakte Berechnungen erhöhen die Glaubwürdigkeit und Attraktivität der Immobilie für potenzielle Käufer.
  • Vertriebstransparenz: Käufer erhalten ein klares Bild der Immobiliengröße, was die Verkaufsverhandlungen erleichtert.

Langfristige Transparenz und Sicherheit

  • Vertrauensverhältnis: Korrekte Angaben fördern das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter und verringern das Risiko von Auseinandersetzungen.
  • Sicherheit bei rechtlichen Überprüfungen: Genauere Berechnungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben und verhindern rechtliche Herausforderungen.

Durch eine sorgfältige Berechnung der Wohnfläche schaffen Sie Klarheit und beugen möglichen Konflikten vor.

Artikelbild: Dariusz Jarzabek/Shutterstock

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