Im Mehrfamilienhaus: Zählt der Flur außerhalb der Wohnung zur Wohnfläche?
In Mehrfamilienhäusern mit vermieteten Wohnungen ist der Sachverhalt relativ klar: Der außerhalb der Wohnung gelegene Flur zählt hier ähnlich wie das Treppenhaus nicht zur Wohnfläche der einzelnen Wohnungen. Eine Anrechnung dieser Fläche durch Vermieter lässt sich in Sonderfällen nur dann rechtfertigen, wenn die jeweiligen Mieter diesen Bereich vor ihrer Wohnungstür über das gewöhnliche Maß hinaus für ihre persönlichen Zwecke nutzen.
Innerhalb der Kategorie Gebäudenutzfläche gibt es die Unterkategorie der sogenannten Verkehrsflächen. Dazu zählen üblicherweise die folgenden Räume:
- Hauseingänge
- Flure
- Treppenhäuser
- Lifte
Flächenberechnung nach DIN 277
Ein Flur innerhalb einer einzelnen Mietwohnung wird laut den Regeln der DIN 277 mit seiner Quadratmeterzahl nicht als Wohnfläche, sehr wohl aber als Nutzfläche gezählt. Allerdings sind Flächenberechnungen nach den Regeln der DIN 277 üblicherweise auch nicht mit einer Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung 2004 vergleichbar. Vielmehr wird die Gesamtfläche einer Immobilie nach DIN 277 aus der Zusammensetzung von Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche ermittelt.
Wird in einem Miet- oder Kaufvertrag nicht ausdrücklich auf eine Berechnung nach DIN 277 verwiesen, beziehen sich Gerichte in Streitfällen in der Regel bevorzugt auf die Wohnflächenverordnung (WflVO) 2004. Daraus ergeben sich für das selbe Objekt in der Regel niedrigere Quadratmeterzahlen.
Gehört der Flur nach der Wohnflächenverordnung zur Wohnfläche?
Nach den Regelungen der Wohnflächenverordnung 2004 wird ein Flur innerhalb einer Wohneinheit durchaus zur Wohnfläche gerechnet. Schließlich kann er, wie auch die übrigen Wohnräume, ausschließlich von den Bewohnern zu Wohnzwecken genutzt werden. Dass es sich beim Flur um kein Wohn- oder Schlafzimmer handelt, ist für diese Zuordnung unerheblich.
Allerdings sollten Sie wissen, dass Nischen unterhalb von Treppen laut der WflVO nur eingeschränkt zur Wohnfläche gezählt werden dürfen. Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Schema wie bei der Deckenhöhe einer Dachgeschosswohnung:
- die Fläche mit einer lichten Höhe von mind. 2 m zählt voll zur Wohnfläche
- die Fläche mit einer lichten Höhe zwischen 1 m und 2 m wird nur zu 50 Prozent berücksichtigt
- alle Flächen mit weniger als 1 m Höhe zwischen Boden und Treppe gelten gar nicht als Wohnfläche.