Kehren Sie zurück
  • Bauen
    • Einfamilienhaus
    • Fertighaus
    • Massivhaus
    • Wintergarten
    • Baustoffe
    • Dach
    • Fenster
    • Keller
    • Sanitär
    • Wasser

    Fertighaus planen

    Fertighaus

    Das Einfamilienhaus – Architekt oder Massivhausfirma?

    Einfamilienhaus

    Die Holzständerbauweise

    Fertighaus

    Ideen für den Wintergarten

    Wintergarten
  • Renovieren
    • Fußboden
    • Streichen
    • Tapezieren
    • Werkzeuge
    • Dielen
    • Estrich
    • Fliesen
    • Maurerarbeiten
    • Parkett
    • Teppich

    Ideen für die Badrenovierung

    Badsanierung

    Parkettarten im Vergleich

    Parkett

    Granit bohren

    Bohren
  • Energie
    • Dämmung
    • Heizung
    • Strom
    • Fußbodenheizung
    • Holzheizung
    • Schornstein
  • Wohnen
    • Umzug
    • Haushaltstipps
    • Badezimmer
    • Kinderzimmer
    • Küche
    • Schlafzimmer
    • Wohnzimmer
    • Brandschutz

    Checkliste für den Umzug

    Kinderzimmer

    Bett aus Europaletten

    Bett

    Fenster streifenfrei putzen

    Haushaltstipps
  • Finanzen
    • Nebenkosten
    • Versicherung

    Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?

    Versicherung
  • Bauen
  • Renovieren
  • Wohnen
  • Energie
  • Finanzen
Themenbereich: Wohnfläche

Die Garage: gehört sie zur Wohnfläche?

garage-wohnflaeche
Eine Garage zählt im Normalfall nicht zur Wohnfläche Foto: Imagenet/Shutterstock

Die Garage: gehört sie zur Wohnfläche?

Angesichts der in vielen Regionen herrschenden Wohnraumknappheit treibt der Wohnungsmarkt in manchen Fällen durchaus seltsame Blüten. Trotzdem sollten Sie es nicht einfach hinnehmen, wenn in Ihrem Mietvertrag die Fläche einer Garage als Wohnfläche angeführt wird. Schließlich können mit der Art der Berechnung finanzielle Nachteile verknüpft sein.

Eine Garage gehört im Normalfall nie zur Wohnfläche

Es kann heutzutage durchaus unterschiedliche Berechnungsarten für die Quadratmeterzahl geben, die als Wohnfläche letztlich in einem Mietvertrag festgeschrieben wird. Im Einzelfall hängt das zum Teil auch davon ab, ob es sich um einen bereits sehr alten oder um einen neuen Mietvertrag handelt. Immerhin wurde die Berechnung der Wohnfläche in Detailfragen anders geregelt, als mit dem 1. Januar 2004 die neue Wohnflächenverordnung in Kraft getreten ist.

  • Lesen Sie auch — Berechnung der Wohnfläche – zählt der Flur dazu?
  • Lesen Sie auch — Berechnung der Wohnfläche einer Küche
  • Lesen Sie auch — Gehört das Bad zur Wohnfläche?

Relativ unstrittig sollte es aber für gewöhnlich sein, dass eine Garage bei der Berechnung der Wohnfläche außen vor bleibt. Schließlich handelt es sich bei Garagenflächen nicht um Flächen, die für Wohnzwecke im eigentlichen Sinn genutzt werden. Zumindest dann nicht, wenn die jeweilige Garage bestimmungsgemäß genutzt wird. Grundsätzlich sollten die folgenden Flächen bei der Berechnung der Wohnfläche für den Mietvertrag eigentlich keine Berücksichtigung finden:

  • Kellerräume
  • Trockenräume auf dem Dachboden
  • Fahrradraum
  • gemeinschaftlich genutztes Treppenhaus
  • Gartenflächen
  • Abstellraum außerhalb der Wohnung

Wie werden die Mietkosten für Garagen abgerechnet?

Die Fläche einer Garage mag zwar nicht der eigentlichen Wohnfläche einer Mietwohnung zuzurechnen sein. Nichtsdestotrotz darf sie aber natürlich bei den Mietkosten berücksichtigt werden. Immerhin stellt sie ja auch einen entscheidenden Nutzen für Mieter dar, die ihr Fahrzeug dann nicht unter freiem Himmel abstellen müssen.

Sofern für den Parkplatz kein eigener Mietvertrag abgeschlossen wird, kann eine Garage zusammen mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Durch die Trennung von der Wohnfläche können Sie so immerhin sicherstellen, dass flächenabhängig umgelegte Nebenkosten über die Wohnflächenberechnung nicht in ungerechtfertigter Höhe auf Sie abgewälzt werden.

Wie verhält es sich bei einer als Wohnraum genutzten Garage?

Einen Sonderfall stellt es nun natürlich dar, wenn eine entsprechend um- und ausgebaute Garage nicht als Fahrzeugstellplatz, sondern explizit als Wohnung genutzt wird. Allerdings stellt sich in solchen Fällen ohnehin die Frage, ob ein hierfür geschlossener Mietvertrag rechtlich nicht auf sehr wackeligen Beinen steht. Schließlich erfolgen Umbauten dieser Art in den meisten Fällen ohne die erforderliche Genehmigung. Somit kann es bei entsprechenden Anzeigen durch Nachbarn mitunter jederzeit dazu kommen, dass von behördlicher Seite mangels Genehmigungsfähigkeit ein Rückbau angeordnet wird.

Alexander Hallsteiner
Artikelbild: Imagenet/Shutterstock
Startseite » Bauen » Hausbau » Wohnfläche

Hier weiterlesenJetzt weiterlesen

wohnflaeche-flur
Berechnung der Wohnfläche – zählt der Flur dazu?
wohnflaeche-kueche
Berechnung der Wohnfläche einer Küche
bad-wohnflaeche
Gehört das Bad zur Wohnfläche?
treppenhaus-wohnflaeche
Das Treppenhaus – gehört es zur Wohnfläche?
Wintergarten Wohnfläche
Wintergarten – wann zählt er zur Wohnfläche?
Treppen Wohnfläche
Wohnfläche unter Treppen – so geht die Berechnung
garten-wohnflaeche
Zählt der Garten zur Wohnfläche?
hauswirtschaftsraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche
Der Hauswirtschaftsraum: Wohnfläche oder Nutzfläche?
loggia-wohnflaeche
Die Berücksichtigung einer Loggia bei der Wohnfläche
deckenhoehe-wohnflaeche
Die Wohnfläche unter Berücksichtigung der Deckenhöhe
abstellraum-wohnflaeche-oder-nutzflaeche
Abstellraum: Wohnfläche oder Nutzfläche?
Balkongröße Quadratmeter Berechnung
Die Berechnung der Quadratmeter auf dem Balkon
  • Cookie Einstellungen
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
© Hausjournal, 2023.