Zählt die Garage zur Wohnfläche?
Garagen werden sowohl nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) als auch der DIN 277 als Nutzfläche und nicht als Wohnfläche klassifiziert. Sollten Sie planen, Ihre Garage in Wohnraum umzuwandeln, ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Diese Änderung bedarf umfangreicher baulicher Maßnahmen sowie einer amtlichen Genehmigung, um die Fläche offiziell als Wohnraum anerkennen zu lassen. Ohne solche Maßnahmen und Genehmigungen kann die Fläche einer Garage nicht zur Wohnfläche gezählt werden.
Möglichkeiten der Umnutzung
Die Umnutzung einer Garage eröffnet vielfältige Möglichkeiten, zusätzlichen Raum zu schaffen und die Nutzung der vorhandenen Fläche zu optimieren:
Wohnraumerweiterung
- Zusätzlicher Wohnraum: Durch bauliche Anpassungen kann eine Garage in einen vollwertigen Wohnraum wie ein Kinderzimmer oder ein Arbeitszimmer umgewandelt werden. Besonders bei angebauten oder ins Haus integrierten Garagen ist dies eine praktische Lösung.
- Flexibler Raum: Die Raumaufteilung und Nutzung können individuell gestaltet werden, um großzügige Wohnkonzepte zu realisieren.
Freizeit- und Hobbyraum
- Hobbyraum: Eine umgebaute Garage kann beispielsweise als Musikzimmer oder für andere Hobbys genutzt werden.
- Fitnessstudio: Der Raum kann in ein privates Fitnessstudio umgewandelt werden, das Platz für Sportgeräte und Trainingsmatten bietet.
- Partyraum: Mit einer guten Isolierung und Verschönerung der Innenwände lässt sich ein gemütlicher Partyraum schaffen.
Werkstatt und Atelier
- Kreativer Arbeitsplatz: Garagen eignen sich hervorragend als Atelier für Künstler:innen oder Handwerker:innen. Sie lassen sich leicht in belüftete und gut beleuchtete Räume umwandeln.
- Werkstatt: Freistehende Garagen bieten sich an, als Werkstatt genutzt zu werden, wo handwerkliche Arbeiten und kleinere Reparaturen durchgeführt werden können.
Sonstige Nutzungsmöglichkeiten
- Lager- und Abstellraum: Garagen können zur Lagerung von Fahrrädern, Gartengeräten oder Saisonartikeln genutzt werden.
- Kombinierte Nutzung: Es ist möglich, die Garage sowohl als Parkplatz für das Auto als auch für andere Zwecke, wie eine kleine Werkstattecke, zu nutzen.
Effizienz beim Umbau
- Kostenersparnis durch Bestandserhalt: Durch die effiziente Nutzung vorhandener Flächen sparen Sie die Kosten für zusätzliche Bauplätze.
- Erhalt und Aufwertung der Bausubstanz: Besonders in ländlichen Gebieten tragen solche Umbauten zum Erhalt traditioneller Bausubstanz und zu einer besseren Nutzung bebauter Flächen bei.
Vor Beginn des Umbaus sollten Sie sich umfassend über lokale Baubestimmungen informieren und prüfen, welche Nutzungsänderungen möglich und sinnvoll sind. Ein detaillierter Plan und die rechtzeitige Einholung notwendiger Genehmigungen sind unerlässlich.
Wohnflächenberechnung nach der Umnutzung
Nach der erfolgreichen Genehmigung und den baulichen Anpassungen kann die umgewandelte Garage in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) bietet hierzu klare Richtlinien. Flächen unter Dachschrägen werden je nach Raumhöhe unterschiedlich angerechnet:
- Unter einem Meter Raumhöhe zählt die Fläche nicht zur Wohnfläche.
- Zwischen ein und zwei Metern Raumhöhe wird die Fläche zu 50 Prozent angerechnet.
- Ab zwei Metern Raumhöhe zählt die Fläche vollständig.
Balkone, Terrassen und Loggien werden üblicherweise zu 25 Prozent angerechnet. In besonderen Fällen, wie bei hochwertiger Ausstattung und günstiger Lage, kann die Anrechnung bis zu 50 Prozent betragen. Elemente wie Trennwände, Pfeiler und Säulen mit einer Fläche über 0,1 Quadratmeter und einer Höhe von über 1,5 Metern werden nicht in die Wohnfläche einbezogen.
Für eine exakte Berechnung der neuen Wohnfläche ist es ratsam, die geltenden Bauvorschriften zu prüfen und eventuell einen Fachmann hinzuzuziehen.
Beispiel
Nehmen wir an, Sie möchten in einer Universitätsstadt zusätzlichen Wohnraum schaffen. Ihre Garage hat eine Grundfläche von 24 Quadratmetern auf einem 300 Quadratmeter großen Grundstück. Nach der Genehmigung und der Umbauphase kann die gesamte Fläche vollständig als Wohnraum genutzt werden. Damit ergibt sich eine neue Wohnfläche von 24 Quadratmetern.
Falls Ihre Garage ein Obergeschoss mit Schrägen hat, werden die Flächen unter den Schrägen prozentual nach ihrer Höhe angerechnet:
- Bis 1 Meter Höhe: nicht anrechenbar.
- Zwischen 1 und 2 Metern Höhe: 50 Prozent anrechenbar.
- Ab 2 Metern Höhe: vollständig anrechenbar.
Angenommen, das Obergeschoss der umgewandelten Garage hat eine Fläche von 10 Quadratmetern, wobei 4 Quadratmeter eine Höhe von weniger als einem Meter, 3 Quadratmeter eine Höhe von 1 bis 2 Metern und 3 Quadratmeter eine Höhe von über 2 Metern haben. Die Wohnfläche für das Obergeschoss berechnet sich dann wie folgt:
- Keine Anrechnung für die 4 Quadratmeter unter 1 Meter Höhe.
- 50 Prozent Anrechnung für die 3 Quadratmeter zwischen 1 und 2 Metern Höhe (1,5 Quadratmeter).
- Volle Anrechnung für die 3 Quadratmeter über 2 Meter Höhe.
Das ergibt eine zusätzliche anrechenbare Fläche von 4,5 Quadratmetern. Somit erhöht sich die Gesamtwohnfläche auf 28,5 Quadratmeter, wenn das Obergeschoss einbezogen wird. Balkone und Terrassen können je nach Ausstattung und Lage zu 25 bis 50 Prozent zur Wohnfläche beitragen, was die Gesamtswohnfläche weiter erhöhen kann.
Das Beispiel zeigt, wie die Umwandlung einer Garage inkl. Dachflächen und Balkon eine beträchtliche Erweiterung der Wohnfläche bewirken kann.